Früher liessen sich externe Anwälte für ihre Beratungsleistung noch mit Honoraren auf der Grundlage kurzformulierter Vorschläge vergüten. Heute rechnen sie ihre Aufwendungen regelmässig auf der Basis vereinbarter Stundenhonorare ab. Werden sich künftig die von Kunden vermehrt verlangten alternativen Abrechnungs- und Honorierungsmethoden durchsetzen können?