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Plädoyer für mehr Effizienz - Ein zwingendes Gebot auch im Stundenhonorarmodell
Journal
Deutscher AnwaltSpiegel
Type
journal article
Date Issued
2017-04-05
Author(s)
Abstract (De)
Rechtdienstleister, allen voran Rechtsanwälte, werden von ihren Kunden immer mehr mit der Forderung konfrontiert, nicht nur wirksamen Rechtsrat zu erteilen, sondern dies auch noch effizient zu erledigen, also kostengünstig und in möglichst kurzer Zeit. Kanzleianwälte kennen den Vorwurf: Wer seine Arbeit nach Stunden abrechnet (Stundenhonorarmodell), kann keinen wirklichen Anreiz besitzen, effizient arbeiten zu wollen. Ein solches Honorarmodell bemisst die Entschädigung des Anwalts (Hinweis der Redaktion: Der besseren Lesbarkeit halber wird in diesem Artikel nur die männliche Form verwendet, die weibliche ist selbstverständlich immer mitgemeint) einzig und allein am erbrachten Zeiteinsatz ohne Berücksichtigung der gelieferten Leistung, also weder hinsichtlich der Qualität noch des benötigten Aufwands. Beim Zeithonorar trägt der Anwalt daher weder ein Geschäfts- noch ein Ergebnisrisiko, und er hat keinen echten Anreiz, Effizienzgewinne für den Kunden oder sich selbst zu realisieren. Im Gegenteil: Ein Anwalt könnte gar motiviert sein, seine Zeit zu maximieren und langsam zu arbeiten, weil er für falschen Personaleinsatz und risikoaverse Beratung nicht bestraft, sondern mit einer Umsatzsteigerung belohnt wird.
Language
German
HSG Classification
contribution to scientific community
HSG Profile Area
LS - Business Enterprise - Law, Innovation and Risk
Publisher
FAZ-Inst. für Management-, Markt- und Medieninformationen
Publisher place
Frankfurt, M.
Number
7
Start page
11
End page
13
Pages
3
Subject(s)
Division(s)
Contact Email Address
brunomascello@unisg.ch
Eprints ID
250692