Die Ermittlung der materiellen Wahrheit ist das Ziel des Vorverfahrens. Wenn der Zweck der Einvernahme, er objektiven Wahrheit näher zu kommen, der einvernommenen Person vermittelt werden kann, steigt auch die Wahrscheinlichkeit, dass sie Vertrauen gewinnt und ihre Wahrnehmungen zur Sache offener zu Protokoll gibt.
Language
German
HSG Classification
contribution to practical use / society
HSG Profile Area
None
Book title
Aussagepsychologie für die Rechtspraxis : "Zwischen Wahrheit und Lüge"