Die vorliegende politikwissenschaftliche Untersuchung knüpft an Ansätze aus der Soziologie bzw. der politischen Theorie, die dies- und jenseits des Atlantiks Verfassungsgerichtsbarkeit synchron in ihrer gesellschaftlichen und politischen Einbettung sowie diachron im historischen Kontext zu verstehen und zu beleuchten versuchen. Verfassungsgerichtsbarkeit ist, in welcher Form auch immer, in einem Staatsorgan institutionalisiert. Wo Verfassungsgerichtsbarkeit aber als Staatsorgan handelt, bedarf sie in einer freiheitlich-demokratischen Ordnung der Legitimation. Sie, die Frage der Legitimation von Verfassungsgerichtsbarkeit, steht im Zentrum dieser Studie. Im Kontext moderner Staatlichkeit kann Legitimation ausschliesslich aus den Prinzipien der individuellen und der kollektiven Autonomie erwachsen.