Expertenkommission Grundversorgung Post: Schlussbericht

Item Type Monograph (Work Report)
Abstract Die aktuelle Grundversorgung mit Post- und Zahlungsverkehrsdiensten stammt aus einer Zeit, in welcher es noch wenig digitale Alternativen für die Grundversorgungsdienste gab. In den letzten Jahren hat die Nutzung neuer Technologien den Alltag stark verändert. Die Digitalisierung wird die Gesellschaft in den nächsten Jahren immer weiter durchdringen. Die digitale Kompetenz der Bevölkerung wird sich stetig verbessern und die Kommunikation und der Zahlungsverkehr werden verstärkt digital. Vor diesem Hintergrund kommt die vom Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) und der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV) eingesetzte, unabhängige Expertenkommission zum Schluss, dass der aktuelle Grundversorgungsauftrag die veränderten Nutzungsbedürfnisse nicht mehr reflektiert und das heutige Angebot bis im Jahr 2030 nicht mehr zeitgemäss ist. Die Grundversorgung mit Post- und Zahlungsdiensten muss modernisiert werden. Die Grundversorgung der Zukunft soll sich an den Grundbedürfnissen der Bevölkerung und der Unternehmen, welche vom Markt nicht erfüllt werden, ausrichten. Ein staatlicher Auftrag zur Grundversorgung ist weiterhin gerechtfertigt, weil ein zuverlässiger Zugang zu Logistik, Kommunikations- und Zahlungsverkehrsdiensten ohne staatlichen Eingriff nicht in allen Landesteilen und nicht für alle Bevölkerungsgruppen in geeigneter Weise und ausreichender Qualität sichergestellt wäre. Deshalb bleibt die Grundversorgung auch 2030 eine wichtige Voraussetzung für die soziale Kohäsion der Schweiz. Die fortschreitende Digitalisierung wird analoge Kommunikationsmöglichkeiten und Übermittlungswege zunehmend ersetzen. Physische Dienstleistungen müssen aber weiterhin erbracht werden, um auch vulnerable Gruppen zu erreichen. Mit Blick auf den wachsenden Druck auf die Finanzierung der Grundversorgung setzen die Empfehlungen der Kommission bei den Grundversorgungsdiensten mit rückläufiger Nachfrage (Zustellung von Briefen und Zeitungen, Zugangsnetz, Bargeldtransaktion am Postschalter) an. Bis 2030 wird die digitale Kommunikation so stark verbreitet und akzeptiert sein, dass im Briefbereich eine Lockerung der Zustellfrequenz (an drei Wochentagen) und Beförderungsgeschwindigkeit (E+3, entspricht heutiger B Post) angezeigt ist. Zudem soll das Restmonopol aufgehoben werden. Als Reaktion auf die anhaltende Zunahme im Paketbereich soll die Zustellfrequenz beibehalten und die Beförderungsgeschwindigkeit auf E+1 (entspricht heutigem Priority-Paket) vereinheitlicht werden. Für den Zugang zu den Dienstleistungen sollen weiterhin national einheitliche Minimalanforderungen gelten, dabei soll neu die Dienstleistung und nicht die Art und Weise des Zugangs im Zentrum stehen (Technologieneutralität). Für die Erbringung soll auch künftig die Post gesetzlich verpflichtet werden. Medien erfüllen eine wichtige staats- und demokratiepolitische Funktion. In 2030 werden Inhalte vorwiegend digital angeboten und genutzt. Eine Weiterführung der Grundversorgung für die tägliche Zustellung gedruckter Zeitungen über 2030 hinaus ist deshalb nicht mehr zeitgemäss. Weil die physische Komponente des Zahlungsverkehrs an Bedeutung verliert, kann die postalische Grundversorgung und die Grundversorgung im Zahlungsverkehr voneinander entkoppelt werden. Jede in der Schweiz ansässige Person soll weiterhin ein Anrecht auf ein Konto mit den grundlegenden Zahlungsverkehrsfunktionen haben. Ebenso sollen Bargeldtransaktionen weiterhin Teil der Grundversorgung bleiben, solange es kein digitales Zahlungsmittel gibt, das vergleichbare Eigenschaften wie Bargeld (Benützung ohne Infrastruktur, Anonymität) aufweist. Dieser Auftrag soll ausgeschrieben werden. Für die Umsetzung der vorgeschlagenen Empfehlungen muss das Postgesetz revidiert werden. Der Bundesrat sollte rasch einen Grundsatzentscheid zu den Leitlinien der künftigen Grundversorgung treffen und anschliessend eine Revision des Postgesetzes in die Wege leiten. Im Falle der Weiterführung der bisherigen Grundversorgung müssten die ungedeckten Kosten im Zeitraum ab 2030 im Detail erhoben und dem Parlament eine Botschaft über die Abgeltung dieser Kosten unterbreitet werden. Das Leben in der Schweiz wird zunehmend digital geprägt und Daten werden immer wichtiger. Deshalb regt die Kommission ergänzend an, den Bedarf und die Trägerschaft einer neu zu schaffenden Grundversorgung für eine vertrauensbasierte digitale Infrastruktur zu prüfen. Hierfür wäre eine neue gesetzliche Grundlage ausserhalb der Postgesetzgebung zu schaffen.
Authors Egerszegi, Christine; Bonnard, Alenka; Cachelin, Joël Luc; Delbiaggio, Katia; Frick, Karin; Grisel Rapin, Clémence; Hofmann, Erik; Schlumpf, Esther; Wünsch, Oliver & Werder, Hans
Language German
Subjects other research area
HSG Classification contribution to practical use / society
Date 24 February 2022
Publisher UVEK - Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation, Schweizerische Eidgenossenschaft
Place of Publication Bern
Series Name BAKOM-D-06663401/55
Number of Pages 48
Official URL https://www.bakom.admin.ch/bakom/de/home/post-pres...
Depositing User Prof. Dr. Erik Hofmann
Date Deposited 08 Mar 2022 08:03
Last Modified 20 Jul 2022 17:48
URI: https://www.alexandria.unisg.ch/publications/265985

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Schlussbericht vom 24. Februar 2022.pdf

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Egerszegi, Christine; Bonnard, Alenka; Cachelin, Joël Luc; Delbiaggio, Katia; Frick, Karin; Grisel Rapin, Clémence; Hofmann, Erik; Schlumpf, Esther; Wünsch, Oliver & Werder, Hans: Expertenkommission Grundversorgung Post: Schlussbericht. Bern : UVEK - Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation, Schweizerische Eidgenossenschaft, 2022.

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