Gastkommentar

Fernmeldegesetz: Problematisches Wettbewerbsverständnis des Bundesrats

Mit dem technologieneutralen Zugang zum Glasfasernetz will der Bundesrat den Wettbewerb fördern. Es bleibt aber unklar, wessen Wettbewerbsfreiheit denn geschützt werden sollte.

Peter Hettich und Martin Kolmar
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Das Hochbreitband- und Glasfasernetz habe in der Schweiz bereits einen hohen Sättigungsgrad erreicht. (Bild: Carlo Reguzzi / Keystone)

Das Hochbreitband- und Glasfasernetz habe in der Schweiz bereits einen hohen Sättigungsgrad erreicht. (Bild: Carlo Reguzzi / Keystone)

Viele Marktbeobachter waren überrascht, dass der Bundesrat schon jetzt im Fernmeldegesetz einen technologieneutralen Zugang zum Glasfasernetz vorsehen will. Die Landesregierung begründet dies mit der «Förderung wirksamen Wettbewerbs» und folgt damit der etablierten Doktrin, wonach Netzmonopole mittels eines Zugangsrechts zugunsten der Konkurrenten aufzubrechen sind. Die Gewährung von solchen Rechten für die einen Marktteilnehmer geht jedoch notwendig mit der Beschneidung der Rechte anderer einher. Wirtschaftspolitisch ist daher zunächst unklar, wessen Wettbewerbsfreiheit denn geschützt werden sollte. Die Antwort darauf erschliesst sich erst anhand der normativen Ziele, die mit der Zugangsregulierung verfolgt werden. Der Verweis des Bundesrats auf die Förderung des Wettbewerbs wirkt da hilflos, da Wettbewerb kein Ziel, sondern nur ein Instrument zur Erreichung von Zielen sein kann. Hier deutet die zentrale Stellung der Konsumenteninteressen in der Botschaft darauf hin, dass es dem Bundesrat um eine möglichst grosse Konsumentenrente gehen könnte. Der an anderer Stelle verwendete Begriff des Marktversagens wiederum rückt so etwas wie Effizienz ins Zentrum. Lässt sich damit beurteilen, ob die geforderten Massnahmen geeignet sind?