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Der Leistungsauftrag der RAV - Wie wird die Leistungserfüllung gemessen?
Type
working paper
Date Issued
2001-01-01
Author(s)
Gmür, Daniel
Abstract (De)
Seit der Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) von 1996 wird die Arbeitslosenversicherung vollumfänglich durch den Bund finanziert, während die Kantone die zentrale Rolle beim Vollzug einnehmen. Die Revision führte zu einem grundlegenden Systemwechsel in der Arbeitsvermittlung - u.a. durch die Einführung Regionaler Arbeitsvermittlungszentren (RAV), für deren Betrieb der Bundesrat den Kantonen einen Leistungsauftrag erteilte. Es stellte sich bald als Problem heraus, dass sich dieser primär an den erbrachten Leistungen und zu wenig an den erzielten Wirkungen orientierte. Im Sinne der wirkungsorientierten Verwaltungsführung (WOV) verlangt das Streben nach grösserer Effizienz und Effektivität des Verwaltungshandelns nicht nur ein outputorientiertes Anreiz- und Finanzierungssystem, sondern auch die nötigen Freiräume, um den Ressourceneinsatz wirkungsorientiert gestalten zu können. Seit Anfang 2000 orientieren sich die RAV beim AVIG-Vollzug an einer neuen Leistungsvereinbarung, die auf den Prinzipien des WOV basiert und die bisherigen inputorientierten Leistungsaufträge ersetzt. Mit der Vorgabe von Wirkungszielen und einem auf Stärkung der Anreize ausgerichteten Bonus-/Malus-System, verspricht sich der Bund einen effektiveren, wirkungsorientierteren AVIG-Vollzug. Ein zentrales Element der neuen "Vereinbarung RAV/ LAM/Amtsstelle 2000" bildet folglich die Messung der zu erzielenden Wirkungen und zwar anhand von nur noch vier Wirkungsindikatoren: 1. Anzahl Bezugstage der Arbeitslosen (Wirkungsziel: rasche Wiedereingliederung) 2. Anzahl Zugänge zur Langzeitarbeitslosigkeit 3. Anzahl Aussteuerungen 4. Anzahl Wiederanmeldungen (Wirkungsziel: dauerhafte Wiedereingliederung) Diese vier Wirkungsindikatoren werden für jeden Kanton ermittelt und mit Hilfe eines ökono-metrischen Modells um exogene Einflussfaktoren bereinigt. Die korrigierten Werte bilden dann die Grundlage für einen interkantonalen Vergleich der Effektivität der einzelnen RAV im Sinne eines Benchmarkings. Basierend auf dem schweizerischen Durchschnittswert (mit dem Indexwert = 100) werden für jeden der vier Indikatoren die kantonalen Indizes berechnet und schliesslich zu einem vergleichbaren kantonalen Wirkungsindex aggregiert. Um nun stärkere Anreize zu setzten und damit letztendlich Kosten einzusparen, wird den Kantonen - je nach erzielter Wirkung ihrer AVIG-Vollzugsstellen - ein Bonus oder Malus in Aussicht stellt. Zusätzlich steht im Hinblick auf den 1. Januar 2002 eine Verschiebung in Richtung Globalbudgetierung bevor. Ausserhalb der Wirkungsmessung gemäss Leistungsvereinbarung gelangen im Rahmen eines ausführlichen Reportings zudem auch Leistungs- und Finanzindikatoren zur Anwendung, die für die Kantone bzw. die einzelnen RAV und deren Personalberater zu wichtigen zusätzlichen Führungshilfen geworden sind. Der neue wirkungsorientierte Leistungsauftrag darf sicher als Meilenstein in der Optimierung des Vollzugs der Arbeitslosenversicherung und der Verwaltungstätigkeit allgemein angesehen werden, der jedoch sowohl für die RAV und die anderen kantonalen AVIG-Vollzugsstellen als auch für die Controllingstellen des Bundes in Zukunft noch grosse Herausforderungen mit sich bringen wird.
Language
German
HSG Classification
contribution to scientific community
Refereed
No
Subject(s)
Eprints ID
13436
File(s)