Verwaltungsrecht und Grundrechte als "Türen" zum öffentlichen Recht : Über die unterschiedlichen Begründungsansätze in der bundesgerichtlichen Rechtsprechung zur Nutzung des öffentlichen Raums
Das Bundesgericht musste sich in der Vergangenheit wiederholt mit der Frage befas-sen, ob und unter welchen Voraussetzungen öffentlicher Raum zur Grundrechtsaus-übung in Anspruch genommen werden kann. Das Bundesgericht verfolgt dabei zwei unterschiedliche Begründungsansätze, einen verwaltungsrechtlichen und einen grundrechtsbezogenen. Der vorliegende Beitrag versucht anhand zweier Bundesgerichtsurteile (BGE 135 I 302, «GSoA-Urteil» und BGE 138 I 274, «SBB-Plakat-Urteil») der Frage nachzugehen, warum das Gericht jeweils unterschiedlich argumentiert. Zudem sollen die Stärken und Schwächen der beiden Begründungsansätze aufgezeigt werden und deutlich gemacht werden, dass sich verwaltungsrechtliche und verfassungsrechtliche Argumente nicht voneinander trennen lassen.