BGE 145 III 409: Rechtsnatur der Haftung des Reiseveranstalters nach Pauschalreisegesetz und Beweislast; Art. 14 f. PRG
Journal
AJP Aktuelle Juristische Praxis
ISSN
1660-3362
Type
journal article
Date Issued
2020
Author(s)
Abstract (De)
Der Reiseveranstalter ist für die gehörige Erfüllung der Pauschalreise auch dann verantwortlich, wenn unabhängige Dritte die vertraglichen Leistungen erbringen. Die Haftung entfällt beim Nachweis fehlenden Verschuldens oder Vorliegens eines anderen im Pauschalreisegesetz erwähnten Entlastungsgrundes. Die kantonalen Instanzen hatten die Haftung zutreffend bejaht, da sich der Reiseveranstalter nicht zu exkulpieren vermochte. Das Bundesgericht wendet auf die Beförderung, welche Teil der Pauschalreise war, zu Unrecht Auftragsrecht an, auferlegt dem Reisenden die Beweislast für die im Ausland erfolgte Sorgfaltspflichtverletzung und weist den Anspruch ab.
Language
German
Refereed
No
Publisher
DIKE Verlag
Start page
517
End page
522
Subject(s)
Division(s)
Eprints ID
261199
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open.access
Name
ROBERTO_VITO_AJP_04_2020_517-522.pdf
Size
1.52 MB
Format
Adobe PDF
Checksum (MD5)
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