Postsendungen gehören in Europa zu den Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse. Es handelt sich dabei um adressierte Sendungen, neben Briefsendungen z. B. auch um Zeitungen, Zeitschriften und Postpakete. Im Postbereich wurden gesetzliche Marktzutrittsschranken lange Zeit mit Universaldienstverpflichtungen begründet. Die Einführung des Wettbewerbs in europäischen Postmärkten erfolgte im Rahmen einer graduellen Marktöffnung stufenweise. In der ersten Postrichtlinie (97/67/EG) ist der minimal zu leistende Universaldienst definiert und die allmähliche Einschränkung der Monopole der nationalen Postgesellschaften verankert. Im Rahmen der zweiten Postrichtlinie (2002/39/EG) ist präzisiert, dass Postmonopole in den Mitgliedstaaten nur noch zu dem Grad zulässig sind, wie sie zur Sicherstellung des Universaldienstes dienen. Die dritte Postrichtlinie (2008/6/EG) beinhaltet schliesslich die Pflicht, die vollumfängliche Marktöffnung bis zum Jahr 2011 bei vorgegebenem minimalem Universaldienstniveau in nationales Recht umzusetzen. Vollständig aufgehoben wurde das Monopol auf Briefsendungen bisher von fünf Ländern (Finnland, Schweden, UK, Deutschland und Niederlande). Die übrigen europäischen Mitgliedstaaten werden in Kürze ihre Postmärkte ebenfalls umfassend dem Wettbewerb öffnen.