Aufgeblähte Aktiva : Firmenbilanzen: In den Bilanzen der Schweizer Konzerne stehen Milliarden an immateriellen Werten. Abgeschrieben wird der Goodwill kaum - obwohl jede zweite Übernahme scheitert
Journal
Handelszeitung
Type
newspaper article
Date Issued
2011-08-01
Author(s)
Zimmermann, Marc-Daniel
Abstract (De)
Die Ermittlung des Goodwills birgt Probleme. Er wird bei einer Akquisition für Firmenwerte eingesetzt, die sich nicht buchhalterisch erfassen lassen, für welche die Käufer aber viel Geld bezahlen. Dazu gehören etwa die Martkposition eines gekauften Unternehmens, Patente, das Markenimage oder auch der Firmenname.
In den Bilanzen der Schweizer Konzerne sammelten sich in den letzten Jahren ziemlich viele solcher Zufälligkeiten an. Seit 2004 hat sich der Goodwill alleine bei den 20 Unternehmen, die im Börsenindex SMI enthalten sind, fast verdoppelt. Unterdessen beträgt er 121 Milliarden Franken. Besonders hohe Zuwächse verzeichnen etwa Novartis und Swisscom. Der massive Anstieg liegt vor allem in einer Änderung der internationalen IFRS-Richtlinien für die Rechnungslegung. Früher schrieben Firmen den Goodwill über einen festen Zeitraum ab. Im Schnitt war der immaterielle Wert nach 15 bis 20 Jahren aus der Bilanz verschwunden. Seit 2004 dürfen Unternehmen das nicht mehr. Nun müssen sie einmal im Jahr einen sogenannten Impairment-Test durchführen. Dieser soll klären, welche Firmenzukäufe den ursprünglichen Goodwill noch rechtfertigen und welche abgeschrieben werden müssen - weil etwa die Absatzchancen für ein gekauftes Produkt nicht mehr so rosig aussehen oder die angestrebten Umsätze sich nicht erreichen lassen.
Verdoppelter Goodwill: Die Regeländerung war von Anfang an umstritten. Die Berechnungen von Leibfrieds Institut für Accounting, Controlling und Auditing belegen nun die Folgen. Die Bilanzen von Firmen, die andere Firmen kaufen, werden zusehends aufgebläht. Ein Ende ist nicht in Sicht: Bisher ergab sich aus dem Abschreibungsrhythmus, dass die Firmen implizit damit rechneten, einen zugekauften Firmenwert im Schnitt 16 Jahre zu nutzen. Seit Einführung der neuen Regelung hat sich dieser Wert auf fast 160 Jahre verzehnfacht. Oder, anders gesagt: Abgeschrieben wird heute nur, wenn es nicht mehr anders geht. Aus Sicht der Firmen ist das verständlich. "Niemand verbreitet gerne schlechte Nachrichten", erklärt Leibfried. Eine Abschreibung bedroht eine Firma zwar zumeist nicht, solange sie rentabel ist und ihre Cashflows und Margen stimmen. Die Korrektur hat aber Auswirkungen auf eine ganze Reihe von Kennzahlen, nicht zuletzt auf den Gewinn - und den schauen sich viele Investoren noch immer genau an. Vor allem aber ist ein Abschreiber auch ein Eingeständnis: "Jede Wertberichtigung drückt aus, dass die Unternehmensführung aus heutiger Sicht zu einem hohen Preis gekauft hat oder gar eine Fehlinvestition machte", erklärt Leibfried.
In den Bilanzen der Schweizer Konzerne sammelten sich in den letzten Jahren ziemlich viele solcher Zufälligkeiten an. Seit 2004 hat sich der Goodwill alleine bei den 20 Unternehmen, die im Börsenindex SMI enthalten sind, fast verdoppelt. Unterdessen beträgt er 121 Milliarden Franken. Besonders hohe Zuwächse verzeichnen etwa Novartis und Swisscom. Der massive Anstieg liegt vor allem in einer Änderung der internationalen IFRS-Richtlinien für die Rechnungslegung. Früher schrieben Firmen den Goodwill über einen festen Zeitraum ab. Im Schnitt war der immaterielle Wert nach 15 bis 20 Jahren aus der Bilanz verschwunden. Seit 2004 dürfen Unternehmen das nicht mehr. Nun müssen sie einmal im Jahr einen sogenannten Impairment-Test durchführen. Dieser soll klären, welche Firmenzukäufe den ursprünglichen Goodwill noch rechtfertigen und welche abgeschrieben werden müssen - weil etwa die Absatzchancen für ein gekauftes Produkt nicht mehr so rosig aussehen oder die angestrebten Umsätze sich nicht erreichen lassen.
Verdoppelter Goodwill: Die Regeländerung war von Anfang an umstritten. Die Berechnungen von Leibfrieds Institut für Accounting, Controlling und Auditing belegen nun die Folgen. Die Bilanzen von Firmen, die andere Firmen kaufen, werden zusehends aufgebläht. Ein Ende ist nicht in Sicht: Bisher ergab sich aus dem Abschreibungsrhythmus, dass die Firmen implizit damit rechneten, einen zugekauften Firmenwert im Schnitt 16 Jahre zu nutzen. Seit Einführung der neuen Regelung hat sich dieser Wert auf fast 160 Jahre verzehnfacht. Oder, anders gesagt: Abgeschrieben wird heute nur, wenn es nicht mehr anders geht. Aus Sicht der Firmen ist das verständlich. "Niemand verbreitet gerne schlechte Nachrichten", erklärt Leibfried. Eine Abschreibung bedroht eine Firma zwar zumeist nicht, solange sie rentabel ist und ihre Cashflows und Margen stimmen. Die Korrektur hat aber Auswirkungen auf eine ganze Reihe von Kennzahlen, nicht zuletzt auf den Gewinn - und den schauen sich viele Investoren noch immer genau an. Vor allem aber ist ein Abschreiber auch ein Eingeständnis: "Jede Wertberichtigung drückt aus, dass die Unternehmensführung aus heutiger Sicht zu einem hohen Preis gekauft hat oder gar eine Fehlinvestition machte", erklärt Leibfried.
Language
German
Keywords
Aufgeblähte Aktiva
Abschreibung
Goodwill
IFRS-Richtlinien für die Rechnungslegung
Immaterielle Werte
Impairment-Test
Regeländerung
HSG Classification
contribution to practical use / society
Refereed
No
Publisher
Springer Schweiz
Publisher place
Zürich
Number
31
Start page
1
Subject(s)
Eprints ID
180051
File(s)![Thumbnail Image]()
Loading...
open.access
Name
Aufgeblähte Aktiva.pdf
Size
1.62 MB
Format
Adobe PDF
Checksum (MD5)
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