Der individuelle, einzig im Interesse des betroffenen Patienten vorgenommene Heilversuch und das allein zu wissenschaftlichen Zwecken durchgeführte systematische Experiment bilden zwei Pole eines Kontinuums. Die Behandlungen, die innerhalb dieses Kontinuums liegen, lassen sich aufgrund der fliessenden Übergänge teilweise nur mit Mühe dem Bereich der medizinischen Praxis oder Forschung zuordnen. Dies gilt insbesondere für relativ neuartige, noch nicht systematisch erprobte Behandlungen. Die Autoren vertreten die Auffassung, dass zwischen experimentellen Einzelfallbehandlungen, die dem Bereich der Forschung angehören, und individuellen Heilversuchen, die der medizinischen Praxis zugeordnet werden können, zu unterscheiden ist.