Urteilsbesprechung Nr. 46 BGE 138 V 481 = Pra 2013 Nr. 31
Journal
Pflegerecht
ISSN
2235-2953
ISSN-Digital
2235-6851
Type
journal article
Date Issued
2013-11
Author(s)
Abstract (De)
Begrenzung der anrechenbaren Ausgaben bei Aufenthalt in einem (ausserkantonalen) Pflegeheim (Art. 10 Abs. 2 lit. a und 21 Abs. 1 ELG):
Der vom Wohnsitzkanton (hier: Tessin) vorgesehene Höchstbetrag für Tagestaxen ist auf die Festsetzung der anerkannten Ausgaben einer Versicherten anwendbar, die sich in einem spezialisierten Pflegeheim in einem andern Kanton (hier: Zürich) aufhält, welcher einen höheren anrechenbaren Betrag kennt. Mit Art. 10 Abs. 2 lit. a ELG vereinbar ist, wenn ein Kanton die zu berücksichtigenden Aufenthaltskosten in einer Weise begrenzt, dass im Regelfall nur die Sozialhilfeabhängigkeit von Pensionären verhindert wird, die in einer von ihm selber anerkannten Einrichtung betreut werden.
Der vom Wohnsitzkanton (hier: Tessin) vorgesehene Höchstbetrag für Tagestaxen ist auf die Festsetzung der anerkannten Ausgaben einer Versicherten anwendbar, die sich in einem spezialisierten Pflegeheim in einem andern Kanton (hier: Zürich) aufhält, welcher einen höheren anrechenbaren Betrag kennt. Mit Art. 10 Abs. 2 lit. a ELG vereinbar ist, wenn ein Kanton die zu berücksichtigenden Aufenthaltskosten in einer Weise begrenzt, dass im Regelfall nur die Sozialhilfeabhängigkeit von Pensionären verhindert wird, die in einer von ihm selber anerkannten Einrichtung betreut werden.
Language
German
HSG Classification
not classified
Refereed
No
Publisher
Stämpfli
Publisher place
Bern
Volume
2
Number
4
Start page
239
End page
242
Pages
4
Subject(s)
Division(s)
Eprints ID
230183
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open.access
Name
Urteilsbesprechung Nr. 46.pdf
Size
84.21 KB
Format
Adobe PDF
Checksum (MD5)
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