Wann verjähren Bestandespflegekommissionen?
Journal
Jusletter
ISSN
1424-7410
ISSN-Digital
1424-7410
Type
journal article
Date Issued
2012-11-19
Author(s)
Abstract (De)
Vor Kurzem hat das Bundesgericht einen weiteren Entscheid im Bereich der Bestandespflegekommissionen veröffentlicht, welcher auch in den Medien grosse Aufmerksamkeit erlangt hat. Bestandespflegekommissionen fallen in aller Regel jährlich an. Als periodische Zahlungen unterliegen sie der fünfjährigen Verjährungsfrist von Art. 128 OR. Da es sich bei den Bestandespflegekommissionen nicht um Vermögenswerte handelt, die zur Vertragserfüllung benötigt werden, wird der Kundenanspruch mit deren periodischen Überweisung an den Vermögensverwalter fällig. Aufgrund von Art. 130 Abs. 1 OR fällt der Beginn der Verjährung für die etwaigen Herausgabeansprüche auf diesen Zeitpunkt.
Language
German
Keywords
Obligationenrecht
Bankrecht
Beiträge
HSG Classification
not classified
Refereed
Yes
Publisher
Weblaw
Publisher place
Bern
Number
19.11.2012
Start page
1
End page
6
Pages
6
Subject(s)
Division(s)
Eprints ID
218047
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open.access
Name
Jusletter10790de.pdf
Size
233.19 KB
Format
Adobe PDF
Checksum (MD5)
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