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Die gesellschaftliche Integration von Zugewanderten als Teilbereich sozialer Unternehmensverantwortung
Type
work report
Date Issued
2012
Author(s)
Abstract (De)
Studie im Auftrag der Migrations-Alliance Kanton Bern - Download der Studie unter http://www.refbejuso.ch/fileadmin/user_upload/Downloads/OeME_Migration/Migration-Integration/OM_Integration_der_auslaendischen_Arbeitskraefte.pdf
Zusammenfassung:
Die Zuwanderung richtet sich in der Schweiz in entscheidendem Masse an den Bedürfnissen der Wirtschaft aus. Der Nutzen, der der Schweiz aus der Arbeitsmigration erwächst, kommt aber nicht ohne gesellschaftliche Herausforderungen. Insbesondere von der erfolgreichen Integration der Zuwanderer in die Gesellschaft hängt für die Gewährleistung des Zusammenhalts und des sozialen Friedens in der Schweiz viel ab.
Die Aufgabe, zur gesellschaftlichen Integration der Zuwanderer beizutragen, betrifft deshalb nicht nur den Staat und die Zuwanderer selbst. Sie fällt auch in den Verantwortungsbereich von Unternehmungen. Dafür sprechen eine ganze Reihe von Gründen:
Erstens kann heute und in absehbarer Zukunft der Bedarf der Wirtschaft nach Arbeitskraft nur über die Zuwanderung gedeckt werden. Es besteht also ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der verstärkten Zuwanderung und der Wirtschaft. Damit trägt die Wirtschaft im Rahmen ihrer Möglichkeiten und der allgemeinen Zumutbarkeit ganz natürlich eine Mitverantwortung für die daraus resultierenden gesellschaftlichen Folgeprobleme.
Zweitens sind die Wirtschaft und damit die Unternehmungen die eigentlichen Hauptprofiteure von der verstärkten Zuwanderung. Auch an Unternehmungen ist deshalb die berechtigte Erwartung zu stellen, sich verstärkt an der Lösung der damit einhergehenden Folgeprobleme zu beteiligen.
Drittens lassen sich strukturelle gesellschaftliche Probleme kaum je lösen, indem lediglich kausal nach den Verursachern dieser Probleme gesucht wird. Bei der Suche nach Lösungsansätzen ist deshalb auch danach zu fragen, wer für die Bereitstellung passender Lösungen am besten positioniert ist. Auch diesbezüglich drängt sich ein verstärkter Fokus auf den privaten Sektor auf.
Viertens haben Zuwanderer ein moralisches Recht, in ihren Integrationsbemühungen unterstützt zu werden. Insbesondere der Schutz der grundlegendsten Menschenrechte stellt dabei die absolute Grundvoraussetzung für eine vollwertige Integration von Zuwanderern in die Gesellschaft dar. Daraus lassen sich vier spezifische Stossrichtungen von Unternehmensverantwortung ableiten:
- Unternehmungen haben die unbedingte Pflicht, Menschenrechte zu achten. Sie sollen diese also weder direkt verletzen noch indirekt zu Menschenrechtsverletzungen von Dritten beitragen.
- Unternehmungen haben die Pflicht, staatliche und überstaatliche Bemühungen und Initiativen zum Schutz und der Realisierung von Menschenrechten nicht zu unterwandern und diese nach Möglichkeit zu unterstützen und mitzutragen.
- Unternehmungen sollen im Rahmen ihrer Möglichkeiten und der Zumutbarkeit selbst proaktiv zum Schutz und zur Realisierung von Menschenrechten beitragen.
- Menschenrechte sind egalitäre Rechte. Daraus ergibt sich ein grundlegendes Diskriminierungsverbot für Unternehmungen.
Fünftens sind Unternehmungen heute ideal positioniert, um mit einer der Diversität verschriebenen Unternehmenspolitik einen wertvollen Beitrag zum Ideal eines wohlverstandenen gesellschaftlichen Pluralismus zu leisten. Eine entsprechende Verantwortung dazu leitet sich sowohl aus einem Verständnis von Diversität als Wert an sich, als auch aus ökonomischen Nutzenargumenten ab.
Sechstens lassen sich damit durchaus auch ökonomische Argumente für ein verstärktes Engagement von Unternehmungen im Bereich der Integration von Zuwanderern anführen. Z.B. lassen sich Anpassungskosten hinsichtlich potentiellen neuen Regulierungen reduzieren, Reputationsgewinne generieren, Kunden binden und erhöhte Produktivität durch Innovation und Kreativität erzielen. Auch die allgemeine Stärkung des Wirtschaftsplatzes selbst kann eine Folge solchen Engagements sein.
Aufbauend auf diesen Begründungsansätzen lassen sich drei generelle Verantwortungsbereiche unterscheiden, in und mit welchen Unternehmungen eine Vorreiterrolle hinsichtlich der Integration von Zuwandern übernehmen und sich in positiver Weise von ihrer Konkurrenz abheben können:
- Eine offene, auf den chancengleichen Zugang zur Arbeitswelt angelegte Unternehmenspolitik: eine solche zeichnet sich z.B. durch ein spezifisches Angebot an Praktika- und Lehrstellen , durch entsprechende Ausschreibungs- und Rekrutierungspraktiken und einem klaren Bekenntnis zur Nichtdiskriminierung, sowie durch die generelle Förderung von interkultureller Kompetenz im Unternehmen aus.
- Eine inklusive, auf Integration angelegte Unternehmenskultur: Es geht hier darum, eine Unternehmenskultur zu etablieren, welche Diversität nicht als Gefahr sondern als Gewinn erkennt und entsprechend proaktiv fördert. Dazu gehört z.B. das Bereitstellen von Entwicklungsmöglichkeiten für alle Mitarbeiter, die Gewährleistung des Zugangs zu Information, aber auch die aktive Mithilfe zur Erweiterung der Qualifikationen der Mitarbeiter, nicht nur im Hinblick auf die betriebsinterne Entwicklung und (Be-)Förderung, sondern auch auf ihre Wettbewerbsfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt im Allgemeinen.
- Die aufgeklärte auf die Lösung von gesellschaftlichen Problemen zielende politische Einflussnahme: Unternehmungen sollten auch im Bereich Integration von Zuwanderern nicht nur auf individuelle und freiwillige Initiativen setzen, sondern sich für klar geregelte und für alle verbindliche Standards einsetze
Zusammenfassung:
Die Zuwanderung richtet sich in der Schweiz in entscheidendem Masse an den Bedürfnissen der Wirtschaft aus. Der Nutzen, der der Schweiz aus der Arbeitsmigration erwächst, kommt aber nicht ohne gesellschaftliche Herausforderungen. Insbesondere von der erfolgreichen Integration der Zuwanderer in die Gesellschaft hängt für die Gewährleistung des Zusammenhalts und des sozialen Friedens in der Schweiz viel ab.
Die Aufgabe, zur gesellschaftlichen Integration der Zuwanderer beizutragen, betrifft deshalb nicht nur den Staat und die Zuwanderer selbst. Sie fällt auch in den Verantwortungsbereich von Unternehmungen. Dafür sprechen eine ganze Reihe von Gründen:
Erstens kann heute und in absehbarer Zukunft der Bedarf der Wirtschaft nach Arbeitskraft nur über die Zuwanderung gedeckt werden. Es besteht also ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der verstärkten Zuwanderung und der Wirtschaft. Damit trägt die Wirtschaft im Rahmen ihrer Möglichkeiten und der allgemeinen Zumutbarkeit ganz natürlich eine Mitverantwortung für die daraus resultierenden gesellschaftlichen Folgeprobleme.
Zweitens sind die Wirtschaft und damit die Unternehmungen die eigentlichen Hauptprofiteure von der verstärkten Zuwanderung. Auch an Unternehmungen ist deshalb die berechtigte Erwartung zu stellen, sich verstärkt an der Lösung der damit einhergehenden Folgeprobleme zu beteiligen.
Drittens lassen sich strukturelle gesellschaftliche Probleme kaum je lösen, indem lediglich kausal nach den Verursachern dieser Probleme gesucht wird. Bei der Suche nach Lösungsansätzen ist deshalb auch danach zu fragen, wer für die Bereitstellung passender Lösungen am besten positioniert ist. Auch diesbezüglich drängt sich ein verstärkter Fokus auf den privaten Sektor auf.
Viertens haben Zuwanderer ein moralisches Recht, in ihren Integrationsbemühungen unterstützt zu werden. Insbesondere der Schutz der grundlegendsten Menschenrechte stellt dabei die absolute Grundvoraussetzung für eine vollwertige Integration von Zuwanderern in die Gesellschaft dar. Daraus lassen sich vier spezifische Stossrichtungen von Unternehmensverantwortung ableiten:
- Unternehmungen haben die unbedingte Pflicht, Menschenrechte zu achten. Sie sollen diese also weder direkt verletzen noch indirekt zu Menschenrechtsverletzungen von Dritten beitragen.
- Unternehmungen haben die Pflicht, staatliche und überstaatliche Bemühungen und Initiativen zum Schutz und der Realisierung von Menschenrechten nicht zu unterwandern und diese nach Möglichkeit zu unterstützen und mitzutragen.
- Unternehmungen sollen im Rahmen ihrer Möglichkeiten und der Zumutbarkeit selbst proaktiv zum Schutz und zur Realisierung von Menschenrechten beitragen.
- Menschenrechte sind egalitäre Rechte. Daraus ergibt sich ein grundlegendes Diskriminierungsverbot für Unternehmungen.
Fünftens sind Unternehmungen heute ideal positioniert, um mit einer der Diversität verschriebenen Unternehmenspolitik einen wertvollen Beitrag zum Ideal eines wohlverstandenen gesellschaftlichen Pluralismus zu leisten. Eine entsprechende Verantwortung dazu leitet sich sowohl aus einem Verständnis von Diversität als Wert an sich, als auch aus ökonomischen Nutzenargumenten ab.
Sechstens lassen sich damit durchaus auch ökonomische Argumente für ein verstärktes Engagement von Unternehmungen im Bereich der Integration von Zuwanderern anführen. Z.B. lassen sich Anpassungskosten hinsichtlich potentiellen neuen Regulierungen reduzieren, Reputationsgewinne generieren, Kunden binden und erhöhte Produktivität durch Innovation und Kreativität erzielen. Auch die allgemeine Stärkung des Wirtschaftsplatzes selbst kann eine Folge solchen Engagements sein.
Aufbauend auf diesen Begründungsansätzen lassen sich drei generelle Verantwortungsbereiche unterscheiden, in und mit welchen Unternehmungen eine Vorreiterrolle hinsichtlich der Integration von Zuwandern übernehmen und sich in positiver Weise von ihrer Konkurrenz abheben können:
- Eine offene, auf den chancengleichen Zugang zur Arbeitswelt angelegte Unternehmenspolitik: eine solche zeichnet sich z.B. durch ein spezifisches Angebot an Praktika- und Lehrstellen , durch entsprechende Ausschreibungs- und Rekrutierungspraktiken und einem klaren Bekenntnis zur Nichtdiskriminierung, sowie durch die generelle Förderung von interkultureller Kompetenz im Unternehmen aus.
- Eine inklusive, auf Integration angelegte Unternehmenskultur: Es geht hier darum, eine Unternehmenskultur zu etablieren, welche Diversität nicht als Gefahr sondern als Gewinn erkennt und entsprechend proaktiv fördert. Dazu gehört z.B. das Bereitstellen von Entwicklungsmöglichkeiten für alle Mitarbeiter, die Gewährleistung des Zugangs zu Information, aber auch die aktive Mithilfe zur Erweiterung der Qualifikationen der Mitarbeiter, nicht nur im Hinblick auf die betriebsinterne Entwicklung und (Be-)Förderung, sondern auch auf ihre Wettbewerbsfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt im Allgemeinen.
- Die aufgeklärte auf die Lösung von gesellschaftlichen Problemen zielende politische Einflussnahme: Unternehmungen sollten auch im Bereich Integration von Zuwanderern nicht nur auf individuelle und freiwillige Initiativen setzen, sondern sich für klar geregelte und für alle verbindliche Standards einsetze
Language
German
HSG Classification
contribution to practical use / society
Refereed
No
Publisher
Schenker Druck AG
Publisher place
Bern
Subject(s)
Eprints ID
215482