Dem Bundesgesetz über Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich (HFKG), das bei den eidgenössischen Räten zur Beratung steht, kommt für die Schaffung des Hochschulraumes Schweiz grundlegende Bedeutung zu. Es stellt die Kriterien auf und dient dem Bund als gesetzliche Grundlage für die Finanzierung der Hochschulen, definiert die aus Bundessicht zu vereinbarenden Zuständigkeiten, regelt den organisatorischen und verfahrensmässigen Rahmen für die gemeinsamen Organe und verankert die Führungs- und Koordinationsverantwortung des Bundes, die er im gemeinsamen Entscheidungsprozess wahrzunehmen hat.