Options
Reform der öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisse in der Schweiz : Konsequenzen für die Personalvertretung auf Bundesebene?
Journal
Die Personalvertretung: PersV. Fachzeitschrift des gesamten Personalwesens für Personalvertretungen und Dienststellen
ISSN
0476-3475
ISSN-Digital
1866-0185
Type
journal article
Date Issued
2010-05
Author(s)
Abstract (De)
In der schweizerischen Bundesverwaltung hat ein grundlegender Wandel hinsichtlich der kollektivrechtlichen Lage der Bediensteten stattgefunden. Das ehemalige Streikverbot ist in ein Streikrecht mit Ausnahmevorbehalt für unerlässliche Dienste umgewandelt worden. Ausserdem müssen bestimmte Arbeitgeber ihre Dienstverhältnisse über Gesamtarbeitsverträge regeln. Hiervon betroffen sind bislang zwar nur wenige verselbständigte Bundesbetriebe. Da die Personalverbände heute aber über Rechte zu Streik und Verhandlungen verfügen, ist ihre Position grundsätzlich gestärkt worden. Echte Mitbestimmungsrechte auf betrieblicher Ebene existieren jedoch nach wie vor nicht. Ausserhalb gesamtarbeitsvertraglicher Regelungen sollen gemeinsame Absichtserklärungen die Zusammenarbeit zwischen den Sozialpartnern pflegen und sicherstellen. Diese bleiben für den Gesetzgeber aber unverbindlich und es können daraus keine individuellen Rechtsansprüche abgeleitet werden.
Damit geht diese neue Form der Sozialpartnerschaft faktisch kaum über die im Vorfeld von Gesetzesänderungen oder Erlassen von Ausführungsbestimmungen schon immer praktizierte Einbeziehung der Personalverbände via Information und Konsultation hinaus. Hin gegen ist der Abschluss von Sozialplänen als Ausdruck verbindlicher Abmachungen zwischen den Sozialpartnern zu werten. Mit der Abschaffung des Beamtenstatus und der Annäherung der öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisse an privatrechtliche Arbeitsverhältnisse hat sich auch der ausschliesslich im öffentlichen Dienst organisierende Föderativverband des Personals öffentlicher Verwaltungen und Betriebe aufgelöst. Dies führt dazu, dass auf Gewerkschaftsseite ein Konzentrationsprozess in der Vertretungsmacht der Arbeitnehmerinteressen zugunsten der beiden verbleibenden nationalen Dachorganisationen stattgefunden hat.
Damit geht diese neue Form der Sozialpartnerschaft faktisch kaum über die im Vorfeld von Gesetzesänderungen oder Erlassen von Ausführungsbestimmungen schon immer praktizierte Einbeziehung der Personalverbände via Information und Konsultation hinaus. Hin gegen ist der Abschluss von Sozialplänen als Ausdruck verbindlicher Abmachungen zwischen den Sozialpartnern zu werten. Mit der Abschaffung des Beamtenstatus und der Annäherung der öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisse an privatrechtliche Arbeitsverhältnisse hat sich auch der ausschliesslich im öffentlichen Dienst organisierende Föderativverband des Personals öffentlicher Verwaltungen und Betriebe aufgelöst. Dies führt dazu, dass auf Gewerkschaftsseite ein Konzentrationsprozess in der Vertretungsmacht der Arbeitnehmerinteressen zugunsten der beiden verbleibenden nationalen Dachorganisationen stattgefunden hat.
Language
German
HSG Classification
contribution to scientific community
Refereed
No
Publisher
Erich Schmidt Verlag
Publisher place
Berlin
Volume
53
Number
5
Start page
164
End page
174
Pages
11
Subject(s)
Eprints ID
75609