Naiv gesprochen, hat Integration etwas damit zu tun, dass sich Ausländerinnen und Ausländer in der Schweiz wohl fühlen und dass sie von Inländerinnen und Inländern zwar als Nichtschweizerinnen und Nichtschweizer wahrgenommen werden können, dies aber von niemandem - Schweizern oder anderen Ausländern - negativ empfunden wird.
Die Rechtsordnung kann dies fördern, indem sie möglichst weit gehende Rechtsgleichheit schafft, sodass verbleibende Ungleichbehandlungen auch als Respektierung der ausländischen Herkunft und Kultur empfunden werden. Dem Spielraum dieser Ungleichbehandlungen, die auch durchaus Privilegien sein dürfen, müssen ebenfalls Gestaltungsräume für Inländer und Inländerinnen entsprechen; diese sollen sich nicht für dumm verkauft fühlen. Und alle müssen Vertrauen in Gerichte und Behörden haben können.