Während die ökonomische Analyse des Rechts ein fester Bestandteil der U.S.-amerikanischen Rechtslehre ist, kommt ihr in der deutschsprachigen Diskussion immer noch eine untergeordnete Bedeutung zu. Diese Divergenz basiert auf zwei wesentlichen Unterschieden: erstens, auf dem Erfolg bzw. Misserfolg des Rechtsrealismus; zweitens, auf der Stellung der utilitaristischen Ethik.