Bei der Erfassung von Derivaten in der Jahresrechnung sind zwei Themenkreise von besonderer Bedeutung. Zunächst die Bewertung von Einzelderivaten. Dabei kommen zwei wesentliche Prinzipien zur Anwendung: die Bilanzierung zu Marktwerten (fair values) oder nach dem Niederstwertprinzip. Darüber hinaus die Frage, ob Derivate zu Absicherungszwecken (sog. hedging) oder aus spekulativen Überlegungen gehalten werden. Im Falle von hedging-Geschäften kann der Absicherungszweck auch in der Jahresrechnung berücksichtigt werden. Dabei werden das Derivat und das abgesicherte Geschäft gemeinsam beurteilt. Im Gegensatz zu einer isolierten Bewertung von Derivaten führt dies in der Regel zu einer Glättung der Erfolgszahlen.