Arztzeugnisse in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten
Journal
Aktuelle Juristische Praxis
ISSN
1660-3362
Type
journal article
Date Issued
2010
Author(s)
Abstract (De)
Arztzeugnisse sind wichtig im Hinblick auf die Verlängerung der Probezeit, die Lohnfortzahlung, die Ferienverlängerung, die Erstreckung der Kündigungsfrist, die Nichtigkeit einer Kündigung und die Leistungen der Arbeitslosenversicherung. Dennoch fehlt eine gesetzliche Regelung. Arztzeugnisse sind strafrechtlich relevante Urkunden. Allerdings handelt es sich nur um einen Anscheinsbeweis i.S. einer Parteibehauptung ohne Umkehr der Beweislast und ohne absoluten Beweiswert. Es besteht grundsätzlich keine Pflicht zur unaufgeforderten Vorlage eines Arztzeugnisses, doch kann die Arbeitgeberin bereits ab dem ersten Tag der Arbeitsverhinderung ein Arztzeugnis verlangen. Der Beizug eines Vertrauensarztes ist jederzeit zulässig und stellt keine Persönlichkeitsverletzung dar. Das Zeugnis des Hausarztes geht vor, wenn der Vertrauensarzt den Arbeitnehmer nicht selbst untersuchen konnte. Rückwirkende Arztzeugnisse sind zulässig; die Rückwirkungsdauer sollte aber eine Woche nicht überschreiten. Erbringt der Arbeitnehmer trotz Arztzeugnis die volle Arbeitsleistung, widerlegt er die Arbeitsverhinderung selbst. Bei Teilarbeitsunfähigkeit ist primär davon auszugehen, dass sich die Prozentangabe auf die zeitliche Einschränkung der Arbeitsfähigkeit bei gleicher Leistung bezieht.
Language
German
Keywords
Arbeitsrecht
Arztzeugnis
HSG Classification
contribution to scientific community
Refereed
No
Publisher
Dike
Publisher place
Zürich
Number
2
Start page
167
End page
175
Pages
9
Subject(s)
Eprints ID
234795
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open.access
Name
Arztzeugnisse in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten AJP 2 2010.pdf
Size
196.97 KB
Format
Adobe PDF
Checksum (MD5)
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