Die Unternehmensbewertung gilt gemeinhin als «Begegnungsfach» zwischen (Gesellschafts-) Recht und Betriebswirtschaftslehre – zu Recht? In der Praxis zeigt sich zwar häufig, dass sich Juristen kaum mit Bewertungsmethoden auskennen und Ökonomen auch nicht weiter mit rechtlichen Grundlagen der Unternehmensbewertung beschäftigen. In der Rechtspraxis nehmen die Anforderungen an bewertende Personen und Unternehmen seitens der Gesetzgeber, Regulatoren und Berufsverbände allerdings kontinuierlich zu. Zudem haben die Gerichte und Behörden zunehmend erkannt, dass in verschiedenen Rechtsgebieten unterschiedliche Anforderungen an eine Unternehmensbewertung zu stellen sind. Vor diesem Hintergrund erläutern Prof. Dr. Valentin Jentsch und Dr. Thomas Vettiger die Bedeutung der Unternehmensbewertung in der Rechtspraxis aus rechtlicher und wirtschaftlicher Sicht.