Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, wie bei einer Versicherungs-Aktiengesellschaft ein fairer Risikomanagement-Mix ausgestaltet sein muss, der zu keinem Vermögenstransfer zwischen Eigenkapitalgebern und Versicherungsnehmern führt. Das Nicht-Vorhandensein eines Vermögenstransfers äussert sich im gewählten finanzwirtschaftlichen Modellansatz unter Berücksichtigung des Ausfallrisikos des Versicherers anhand eines Kapitalwerts in Höhe von Null für beide Parteien. Wir betrachten zunächst eine "Kapitalwert = 0"-Situation im bestehenden Portfolio des Versicherers. Bei Hinzunahme eines weiteren Versicherungsvertrags, dessen Prämie auf Basis eines "Kapitalwert = 0"-Kalküls bestimmt wurde, kommt es überraschenderweise zu einem finanzwirtschaftlichen Ungleichgewicht. D. h., es ergibt sich nach Zeichnung des neuen Vertrags ein positiver oder negativer Kapitalwert für die Eigentümer des Versicherungsunternehmens. Dieser Kapitalwert lässt sich als fairer Preis einer jeden Risikomanagement-Massnahme interpretieren, die das Versicherungsunternehmen ergreifen muss, um eine Wiederherstellung eines finanzwirtschaftlichen Gleichgewichts zu erreichen.