In dem in BGE 133 II 331 (6A.106/2006) abgedruckten Entscheid hat sich das Bundesgericht erstmals seit etwa einem Vierteljahrhundert ernsthaft mit der Frage auseinandergesetzt, ob es für Warnungsentzüge nach Verkehrsdelikten im Ausland eine ausreichende rechtliche Grundlage gebe. Es hat die Frage verneint.