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Völkerrecht und Landesrecht : Zur Genese und heutigen Bedeutung der Konfrontation zweier Rechtsordnungen
Journal
Aktuelle Juristische Praxis (AJP)
ISSN
1660-3362
Type
journal article
Date Issued
2014
Author(s)
Abstract (De)
Vor dem Hintergrund des Streits um die Wirkungen der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in der schweizerischen Rechtsordnung, des Problems von mit dem Völkerrecht unvereinbaren Volksinitiativen sowie der Beziehungen der Schweiz zur Europäischen Union hat die alte Frage des Verhältnisses zwischen Völkerrecht und staatlichem Recht ("Landesrecht") jüngst für die Schweiz wieder an Bedeutung gewonnen. In der politischen Diskussion ist zur Lösung dieser Probleme verschiedentlich ein "Systemwechsel" vorgeschlagen worden: Die Schweiz solle ihren traditionellen völkerrechtsfreundlichen Monismus zugunsten des staatssouveränitätsbetonten Dualismus aufgeben.
In kritischer Auseinandersetzung mit diesem Vorschlag erinnert der vorliegende Aufsatz zunächst an den deutschen Staatsrechtslehrer Heinrich Triepel (1868-1946), der mit seiner dualistischen Theorie zugleich das rechtswissenschaftliche Problemfeld "Völkerrecht und Landesrecht" etablierte (I.), sowie an die kritische Reaktion in Gestalt der monistischen Lehren Hans Kelsens und anderer (II.). Der Aufsatz stellt sodann die bis heute unentschiedene Haltung der Völkerrechtsordnung zur Frage der innerstaatlichen Geltung des Völkerrechts dar (III.). Im vierten Teil wird die herrschende Ansicht, die Schweiz folge dem Monismus, hinterfragt. Es erscheint zutreffender, die schweizerische Rechtstradition als einen "Monismus an der Grenze zum Dualismus" zu beschreiben. Anschliessend erwägt der Aufsatz die Folgen eines schweizerischen "Systemwechsels" zum Dualismus am Beispiel des deutschen Rechts, das seit Anfang des 20. Jahrhunderts dualistisch orientiert ist (V.). Der Beitrag kommt zu dem Schluss (VI.), dass ein solcher "Systemwechsel" für die Schweiz keine wesentlichen Veränderungen bewirken und auch keines der aktuellen Probleme im Hinblick auf die EMRK oder die Volksinitiativen lösen würde. Ein Bekenntnis der Schweiz zum Dualismus wäre vielmehr nur ein Zeichen -- und zwar in Anbetracht des historischen Kontextes, in dem der Dualismus sich entfaltet hat, ein problematisches.
In kritischer Auseinandersetzung mit diesem Vorschlag erinnert der vorliegende Aufsatz zunächst an den deutschen Staatsrechtslehrer Heinrich Triepel (1868-1946), der mit seiner dualistischen Theorie zugleich das rechtswissenschaftliche Problemfeld "Völkerrecht und Landesrecht" etablierte (I.), sowie an die kritische Reaktion in Gestalt der monistischen Lehren Hans Kelsens und anderer (II.). Der Aufsatz stellt sodann die bis heute unentschiedene Haltung der Völkerrechtsordnung zur Frage der innerstaatlichen Geltung des Völkerrechts dar (III.). Im vierten Teil wird die herrschende Ansicht, die Schweiz folge dem Monismus, hinterfragt. Es erscheint zutreffender, die schweizerische Rechtstradition als einen "Monismus an der Grenze zum Dualismus" zu beschreiben. Anschliessend erwägt der Aufsatz die Folgen eines schweizerischen "Systemwechsels" zum Dualismus am Beispiel des deutschen Rechts, das seit Anfang des 20. Jahrhunderts dualistisch orientiert ist (V.). Der Beitrag kommt zu dem Schluss (VI.), dass ein solcher "Systemwechsel" für die Schweiz keine wesentlichen Veränderungen bewirken und auch keines der aktuellen Probleme im Hinblick auf die EMRK oder die Volksinitiativen lösen würde. Ein Bekenntnis der Schweiz zum Dualismus wäre vielmehr nur ein Zeichen -- und zwar in Anbetracht des historischen Kontextes, in dem der Dualismus sich entfaltet hat, ein problematisches.
Language
German
HSG Classification
contribution to scientific community
Refereed
No
Publisher
Dike
Publisher place
Zürich
Number
4
Start page
437
End page
450
Pages
14
Subject(s)
Division(s)
Eprints ID
234572