Fred Henneberger, Privatdozent und Direktor am Forschungsinstitut für Arbeit und Arbeitsrecht der Universität St. Gallen (FAA-HSG), analysiert das Für und Wider der Volksinitiative für gerechte Löhne: Am 24. November 2013 stimmen die Schweizer und Schweizerinnen sowie die Stände über die eidgenössische Volksinitiative "1:12 - Für gerechte Löhne" ab. Diese verlangt, dass der höchste in einem Unternehmen bezahlte Lohn nicht höher sein darf als das Zwölffache des tiefsten vom gleichen Unternehmen bezahlten Lohnes. Als Lohn gilt die Summe aller Zuwendungen (Geld und Wert der Sach- und Dienstleistungen), welche im Zusammenhang mit einer Erwerbstätigkeit entrichtet werden (Art. 110a (neu) Bundesverfassung). Damit darf der bestbezahlte Manager eines Unternehmens nicht länger in einem Monat mehr verdienen als einer seiner Angestellten am untersten Rand des Lohnbandes im gesamten Jahr.