HR-Committees: Bedeutung von Nominierungs- und Entschädigungsausschüssen auf Stufe Verwaltungsrat
Journal
Aktuelle Juristische Praxis
ISSN
1660-3362
Type
journal article
Date Issued
2013-04-15
Author(s)
Abstract (De)
Der VR einer AG muss als strategisches Führungsorgan zahlreiche personalpolitische Aufgaben erledigen, von denen nur ein Teil an die GL delegiert werden kann. Ein kombinierter Nominierungs- und Entschädigungsausschuss mit zusätzlichen HRM-Aufgaben ist dabei eine echte Hilfe. Ein solches HR-Committee kann zudem die Gefahr einer Machtkonzentration beim VR-Präsidenten oder beim VR-Delegierten mindern und gewährleisten, dass personal-politische Entscheide fundiert und objektiv vorbereitet werden. Insbesondere im Hinblick auf die Problematik von VR- und GL-Vergütungen sowie Anfangs- und Abgangsentschädigungen ist die Implementierung eines HR-Committees dringend zu empfehlen. Dies gilt nicht nur für grosse oder börsenkotierte Gesellschaften, sondern auch für KMU. Die Mehrheit der Mitglieder in einem HR-Committee sollte unabhängig sein. Der Ausschuss sollte keine Entscheidungskompetenz haben. Dafür können dann problemlos auch externe Mitglieder mit HR-Fachkompetenz in den Ausschuss bestellt werden. Zur Klarstellung der Aufgaben und Kompetenzen sollte für das HR-Committee ein eigenes Reglement erlassen werden, wozu in dieser Abhandlung konkrete Musterklauseln vorgestellt werden.
Language
German
Keywords
HR-Committee
VR-Ausschuss
VR-Vergütung
HSG Classification
contribution to scientific community
Refereed
No
Publisher
Dike Verlag
Publisher place
St. Gallen
Volume
2013
Number
3
Start page
315
End page
326
Pages
12
Subject(s)
Eprints ID
222671
File(s)![Thumbnail Image]()
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open.access
Name
AJP Aufsatz HR-Committees.pdf
Size
379.65 KB
Format
Adobe PDF
Checksum (MD5)
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