Kunstflugregelung in der Schweiz
Journal
Aero-Revue
ISSN
1420-0406
Type
newspaper article
Date Issued
2001-09-15
Author(s)
Abstract (De)
Was Kunstflug ist, wird in Art. 1 der Verkehrsregelverordnung (VVR, SR 748.121.11) wie folgt bestimmt: "Mit einem Luftfahrzeug absichtlich ausgeführte Flugbewegungen, die mit einer plötzlichen Änderung seiner Fluglage, mit einer anormalen Fluglage oder einer anormalen Geschwindigkeitsänderung verbunden sind."
Als anormale Fluglage wird in der Praxis bereits eine Querlage von mehr als 60 Grad oder eine Sink- bzw. Steigfluglage von mehr als 45 Grad erachtet. Evolutionen oder Stall-Übungen, bei denen diese Grenzen überschritten werden, dürfen deshalb nur von Piloten mit einer entsprechenden Kunstflugberechtigung ausgeübt werden.
Als anormale Fluglage wird in der Praxis bereits eine Querlage von mehr als 60 Grad oder eine Sink- bzw. Steigfluglage von mehr als 45 Grad erachtet. Evolutionen oder Stall-Übungen, bei denen diese Grenzen überschritten werden, dürfen deshalb nur von Piloten mit einer entsprechenden Kunstflugberechtigung ausgeübt werden.
Language
German
Keywords
Luftfahrt
Kunstflug
HSG Classification
contribution to practical use / society
Refereed
No
Publisher
Vogt-Schild/Habegger Medien
Publisher place
Solothurn
Number
9
Start page
2
Subject(s)
Eprints ID
222817
File(s)![Thumbnail Image]()
Loading...
open.access
Name
Aero Revue 09.2001.pdf
Size
16.75 KB
Format
Adobe PDF
Checksum (MD5)
6bbcbb58b750eadb48da8af05c86009e