Schätzung der Kosten von Regulierungen und Identifizierung von Potenzialen für die Vereinfachung und Kostenreduktion im Bereich Statistik : Forschungsbericht im Auftrag des Bundesamtes für Statistik
Type
work report
Date Issued
2013
Author(s)
Abstract (De)
Forschungsbericht - Das Projekt "Schätzung der Kosten von Regulierungen und Identifizierung von Potenzialen für die Vereinfachung und Kostenreduktion im Bereich Statistik" wurde von Januar bis Juli 2013 vom Schweizerischen Institut für Klein? und Mittelunternehmen der Universität St. Gallen im Auftrag des Bundesamtes für Statistik (BfS) bearbeitet. Das Vorgehen im Projekt orientiert sich am Handbuch Regulierungs?Checkup vom Staatssekretariat für Wirtschaft SECO (2011). Die Schätzung der Regulierungskosten erfolgt für den Bereich der Unternehmensstatistiken des Bundes. Wir betrachten den Grossteil der Statistiken, bei denen Erhebungen bei Unternehmen durchgeführt werden. Zur Ermittlung der Belastung von normal effizienten Unternehmen (Standardwert) wählen wir ein zweigeteiltes Vorgehen. Bei den mutmasslich am stärksten belastenden Statistiken erfolgt die Ermittlung des Standardwertes detailliert anhand von Expertenworkshops und Interviews mit Unternehmensvertretern (erweitertes Verfahren). Bei allen anderen Statistiken erfolgt die Abschätzung auf Basis eines einfachen Verfahrens, das sich auf eine Schätzung der jeweils zuständigen Erhebungsstelle und gleichzeitig auf gezielte Rückfragen bei Unternehmen stützt. Insgesamt ergeben unsere Berechnungen einen Wert von CHF 9,3 Mio. Regulierungskosten pro Jahr in der Schweiz, die sich nur auf die Handlungspflichten im Bereich der Statistik zurückführen lassen. Wenn man nur die obligatorischen Statistiken berücksichtigt, liegt der entsprechende Wert bei CHF 7,3 Mio.. Nach der Messung der Regulierungskosten wird eine Systematik der Verbesserungsvorschläge der Experten vorgestellt. Diese lassen sich in die folgenden vier Bereiche unterteilen:
1. KMU?Testfragen in der Konzeptionsphase
2. Verbesserung der Kommunikation und Transparenz
3. Verstärkung der Partnerschaftlichen Zusammenarbeit und Setzen von Anreizen für
den Einsatz elektronischer Systeme
4. Konkrete Massnahmen auf Stufe der einzelnen statistischen Erhebungen (Verzicht auf Variablen, Anpassung der Erhebungsperiodizität oder Reduktion der Stichprobengrösse).
Das BfS hat, in Koordination mit weiteren Statistik produzierenden Stellen auf Bundesebene, in der Vergangenheit aktiv zahlreiche Verbesserungen zur Entlastung der Unternehmen umgesetzt und verfolgt die Modernisierung der Unternehmensstatistiken im Sinne der kontinuierlichen Verbesserung weiterhin. Die Verbesserungsvorschläge der Experten decken sich mit den Zielen der Massnahmen der Bundesstatistik. Massnahmen wie pauschale Reduzierung der Fallzahlen oder Verzicht auf bestimmte Unternehmenssegmente können/werden zu Abstrichen an der Qualität und Aktualität der statistischen Informationen führen, wodurch die Aussagekraft der Statistiken geschwächt würde. Dieses Bekenntnis zu methodisch sauberen Erhebungen schliesst ein Hinterfragen von "Sinn und Zweck" der Befragungen nicht aus. Obgleich es auf Unternehmensseite häufig Klagen über die Belastung durch ?Statistiken? gibt, fiel es auch den befragten Unternehmen meist schwer, konkrete Verbesserungsvorschläge zu formulieren, die den Zweck der jeweiligen Statistik nicht in Frage stellen. Abschliessend werden die Statistiken einzeln analysiert und realistische und umsetzbare Verbesserungsvorschläge vorgestellt.
Die objektive Belastung ist mit CHF 7,3 Mio. (für die obligatorischen Handlungspflichten) pro Jahr im Vergleich zu anderen Regulierungsbereichen vermutlich vergleichsweise niedrig. Die allgemeinen Einschätzungen zeigen, dass es im Bereich der Statistik eher um die Optimierung eines offensichtlich gut funktionierenden Systems geht, als um eine grundlegende Neuausrichtung der Art und Weise wie Statistiken erstellt werden. Es ist indessen unbestritten, dass in einzelnen Statistiken teilweise noch Einspareffekte schlummern und die genannten Bestrebungen gezielt fortgesetzt werden müssen. Das mit diesen Massnahmen realisierbare Einsparpotenzial dürfte aber nicht mehr allzu gross sein, es sei denn, es wird eine Reduktion bezüglich Inhalt und/oder Qualität der statistischen Informationen in Kauf genommen. Letztlich sind die begründeten Benutzerbedürfnisse und die Belastung der Unternehmen stets gegeneinander abzuwägen, um ein optimales Verhältnis zu finden. Die Diskussion der konkreten Vorschläge und die bereits schon umgesetzten Massnahmen lassen vermuten, dass die erhebenden Stellen die hier aufgezeigten Verbesserungsvorschläge in der Praxis auch Zug um Zug im Rahmen der periodisch wiederkehrenden Revisionen oder Neukonzeptionen umsetzen werden.
1. KMU?Testfragen in der Konzeptionsphase
2. Verbesserung der Kommunikation und Transparenz
3. Verstärkung der Partnerschaftlichen Zusammenarbeit und Setzen von Anreizen für
den Einsatz elektronischer Systeme
4. Konkrete Massnahmen auf Stufe der einzelnen statistischen Erhebungen (Verzicht auf Variablen, Anpassung der Erhebungsperiodizität oder Reduktion der Stichprobengrösse).
Das BfS hat, in Koordination mit weiteren Statistik produzierenden Stellen auf Bundesebene, in der Vergangenheit aktiv zahlreiche Verbesserungen zur Entlastung der Unternehmen umgesetzt und verfolgt die Modernisierung der Unternehmensstatistiken im Sinne der kontinuierlichen Verbesserung weiterhin. Die Verbesserungsvorschläge der Experten decken sich mit den Zielen der Massnahmen der Bundesstatistik. Massnahmen wie pauschale Reduzierung der Fallzahlen oder Verzicht auf bestimmte Unternehmenssegmente können/werden zu Abstrichen an der Qualität und Aktualität der statistischen Informationen führen, wodurch die Aussagekraft der Statistiken geschwächt würde. Dieses Bekenntnis zu methodisch sauberen Erhebungen schliesst ein Hinterfragen von "Sinn und Zweck" der Befragungen nicht aus. Obgleich es auf Unternehmensseite häufig Klagen über die Belastung durch ?Statistiken? gibt, fiel es auch den befragten Unternehmen meist schwer, konkrete Verbesserungsvorschläge zu formulieren, die den Zweck der jeweiligen Statistik nicht in Frage stellen. Abschliessend werden die Statistiken einzeln analysiert und realistische und umsetzbare Verbesserungsvorschläge vorgestellt.
Die objektive Belastung ist mit CHF 7,3 Mio. (für die obligatorischen Handlungspflichten) pro Jahr im Vergleich zu anderen Regulierungsbereichen vermutlich vergleichsweise niedrig. Die allgemeinen Einschätzungen zeigen, dass es im Bereich der Statistik eher um die Optimierung eines offensichtlich gut funktionierenden Systems geht, als um eine grundlegende Neuausrichtung der Art und Weise wie Statistiken erstellt werden. Es ist indessen unbestritten, dass in einzelnen Statistiken teilweise noch Einspareffekte schlummern und die genannten Bestrebungen gezielt fortgesetzt werden müssen. Das mit diesen Massnahmen realisierbare Einsparpotenzial dürfte aber nicht mehr allzu gross sein, es sei denn, es wird eine Reduktion bezüglich Inhalt und/oder Qualität der statistischen Informationen in Kauf genommen. Letztlich sind die begründeten Benutzerbedürfnisse und die Belastung der Unternehmen stets gegeneinander abzuwägen, um ein optimales Verhältnis zu finden. Die Diskussion der konkreten Vorschläge und die bereits schon umgesetzten Massnahmen lassen vermuten, dass die erhebenden Stellen die hier aufgezeigten Verbesserungsvorschläge in der Praxis auch Zug um Zug im Rahmen der periodisch wiederkehrenden Revisionen oder Neukonzeptionen umsetzen werden.
Funding(s)
Language
German
Keywords
Regulierungskostenmessung
Statistik
administrative Belastung
Schweiz
HSG Classification
contribution to practical use / society
Refereed
No
Publisher
KMU-HSG
Publisher place
St. Gallen
Subject(s)
Eprints ID
228090
File(s)![Thumbnail Image]()
Loading...
open.access
Name
Forschungsbericht_KMU-HSG_BfS Regulierungskostenmessung_22_10_13final.pdf
Size
1.63 MB
Format
Adobe PDF
Checksum (MD5)
5eb6445a1fa0001959d15aae620c58de