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Unsorgfältige Führung eines Verwaltungsratsmandates

Series
Handbücher für die Anwaltspraxis
ISBN
978-3-7190-3140-4
Type
book section
Date Issued
2015
Author(s)
Müller, Roland  
Editor(s)
Weber, Stephan
Münch, Peter
Abstract (De)
Jährlich werden derzeit ca. 1500 Verwaltungsräte mit verantwortlichkeitsrechtlichen Forderungen konfrontiert. Die Klagen aus aktienrechtlicher Verantwortlichkeit kommen dabei nur selten vor, solange die Aktiengesellschaft noch aufrecht steht. Fällt dagegen die Gesellschaft in den Konkurs, so steht die Möglichkeit, bei den Mitgliedern des Verwaltungsrates den Ersatz des Schadens einzuklagen, auf dem Prüfstand. Ein grosser Teil der Fälle, schätzungsweise 200–400, werden vorprozessual erledigt. Hinzu kommen zusätzlich jährlich 1250–1300 sozialversicherungsrechtliche Klagen gegen Organe von Gesellschaften wegen nicht bezahlten Sozialversicherungsbeiträgen.
Bei den analysierten Urteilen betreffend Verantwortlichkeitsklagen ist in rund 25% aller Fälle eine teilweise Gutheissung ergangen, während 23.5%aller Fälle abgewiesen und 38.5% mittels Vergleich erledigt wurden.Bezüglich der Klagegründe bildet die Pflichtwidrigkeit
der Organtätigkeit eine vergleichsweise kleine Kategorie. Dabei stehen regelmässig die allgemeine Sorgfaltspflicht (Art. 717 Abs. 1 OR) sowie weitere Normen mit unbestimmten Rechtsbegriffen im Vordergrund. Relativ häufig tauchen Klagen im Zusammenhang mit der begründeten Besorgnis der Überschuldung auf. So betreffen 36.4% der Klagen vor 2. Instanz und 47% vor Bundesgericht die Überschuldung. Um den zivilrechtlichen Risiken aus Verantwortlichkeitsklagen zu entgehen, werden immer öfter Organhaftpflichtversicherungen bzw. Director’s and Officer’s Insurances (D&O-Versicherungen) abgeschlossen. Ein weit verbreiteter Trugschluss ist allerdings die Annahme, dass mit einer D&O-Versicherung keine Haftungsgefahr mehr für die Organe der Gesellschaft bestehe. Tatsächlich sind insbesondere strafrechtliche Tatbestände niemals gedeckt und auch für steuerliche oder sozialversicherungsrechtliche Forderungen besteht i.d.R. keine Deckung. Dabei sind gerade die zuletzt genannten Haftungstatbestände
besonders häufig. Die unsorgfältige Führung eines Verwaltungsratsmandates ist deshalb auch beim Bestehen einer D&O-Versicherung unbedingt zu vermeiden. Um dieser Forderung nachzukommen, sollte jeder Verwaltungsrat seine Aufgaben kennen, die sich insbesondere aus Art. 716a und 717 OR ableiten lassen.
Language
German
HSG Classification
contribution to scientific community
HSG Profile Area
LS - Business Enterprise - Law, Innovation and Risk
Book title
Haftung und Versicherung
Publisher
Helbing & Lichtenhahn
Publisher place
Basel
Volume
2. Auflage
Start page
983
End page
1036
Pages
53
URL
https://www.alexandria.unisg.ch/handle/20.500.14171/107374
Subject(s)

law

Division(s)

IMP - Institute for S...

IRP - Institute for L...

Eprints ID
252268
File(s)
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open.access

Name

Unsorgfältige Führung eines Verwaltungsratsmandats.pdf

Size

328.12 KB

Format

Adobe PDF

Checksum (MD5)

cf408590b6f55d89d2ba24f248fd8929

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