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Verhältnismässig oder nicht? Zur Prüfung der Verhältnismässigkeit nach Art. 36 Abs. 3 BV
Start Date
01 September 2013
Keywords
Verhältnismässigkeit
Abwägung
Argumentation
Description
Die Untersuchungen zielen ab auf eine möglichst nachvollziehbare, operable Anwendung des Verhältnismässigkeitsgrundsatzes (VG), insbesondere nach Art. 36 Abs. 3 BV. Zu diesem Zweck werden auch ein Abwägungskonzept begründet und Erkenntnisse rechtsvergleichender Analysen verwertet.
Das Gesamtkonzept des VG lässt sich über vier bzw. fünf Strukturebenen rekonstruieren:
(a) Nach der normativen Grundstruktur, der dogmatischen Basis, gliedert sich der VG in die drei Teilgehalte Geeignetheit, Erforderlichkeit und Verhältnismässigkeit im engeren Sinn.
(b) Auf der Ebene der normentheoretischen Tiefenstruktur lassen sich die dogmatischen Vorgaben als komplexe Abwägungsgebote operationalisieren.
(c) Auf der Ebene der normativen Feinstruktur ist der herkömmliche Rechtsgüter-Ansatz zu dekonstruieren und sinnvoll zu operationalisieren.
(d) Die Anwendung des VG ist schliesslich argumentationstheoretisch gerahmt. Danach ist eine Verhältnismässigkeits-These gültig, wenn Einwände dagegen widerlegt oder integriert werden können.
(e) In Fällen argumentativer Patts kommen auch prozessrechtliche Grundsätze zum Tragen. In den verbleibenden offenen Fällen wird vorgeschlagen, von der fraglichen Massnahme abzusehen, um die Ressourcen für bessere Problemlösungen nutzen zu können.
Das Gesamtkonzept des VG lässt sich über vier bzw. fünf Strukturebenen rekonstruieren:
(a) Nach der normativen Grundstruktur, der dogmatischen Basis, gliedert sich der VG in die drei Teilgehalte Geeignetheit, Erforderlichkeit und Verhältnismässigkeit im engeren Sinn.
(b) Auf der Ebene der normentheoretischen Tiefenstruktur lassen sich die dogmatischen Vorgaben als komplexe Abwägungsgebote operationalisieren.
(c) Auf der Ebene der normativen Feinstruktur ist der herkömmliche Rechtsgüter-Ansatz zu dekonstruieren und sinnvoll zu operationalisieren.
(d) Die Anwendung des VG ist schliesslich argumentationstheoretisch gerahmt. Danach ist eine Verhältnismässigkeits-These gültig, wenn Einwände dagegen widerlegt oder integriert werden können.
(e) In Fällen argumentativer Patts kommen auch prozessrechtliche Grundsätze zum Tragen. In den verbleibenden offenen Fällen wird vorgeschlagen, von der fraglichen Massnahme abzusehen, um die Ressourcen für bessere Problemlösungen nutzen zu können.
Leader contributor(s)
Funder(s)
Topic(s)
Verhältnismässigkeit
Abwägung
Argumentation
Gerechtigkeit
Method(s)
Strukturierende Analyse
argumentationstheoretische Rekonstruktion
Division(s)
Eprints ID
202412