Am 1. Oktober 2007 trat das neue Bundesgesetz über die universitären Medizinalberufe (MedBG) in Kraft. Das Gesetz erfasst die Aus-, Weiter- und Fortbildung der universitären Medizinalberufe, ordnet die Berufsausübung und enthält wichtige organisatorische Bestimmungen, etwa zum Register der universitären Medizinalberufe. Erfasst sind Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Chiropraktorinnen und Chiropraktoren, Apothekerinnen und Apotheker sowie Tierärztinnen und Tierärzte. Das bisherige kantonale Recht verliert seine Bedeutung weitestgehend. Wichtige Entwicklungen treten insbesondere bei den Berufspflichten ein.
Inhalt: Ueli Kieser: Gegenstand und Geltungsbereich des Medizinalberufegesetzes (MedBG) Christoph Hänggeli: Die ärztliche Weiterbildung in der Schweiz - zielführende Aufgabenteilung zwischen Bund und Berufsorganisation? Martin Brunnschweiler: Bewilligungspflicht und Bewilligungserteilung Rolf Heusser: Akkreditierung - Schlüsselelement im neuen Medizinalberufegesetz Walter Fellmann: Berufspflichten der Medizinalpersonen nach Art. 40 MedBG Tomas Poledna: Disziplinarverfahren und Disziplinarwesen Thomas Eichenberger / Heidi Bürgi: Das neue Medizinalberufegesetz (MedBG) Übergangsrechtliche Fragen