Der Beitrag stellt die Menschenrechte in den Kontext von Freiheit und Gerechtigkeit. Die Freiheit des Einzelnen bildet dabei den Mittelpunkt der vorherrschenden Betrachtungsweise, die eine streng individualistische Perspektive einnimmt. Die Gerechtigkeit hingegen ist Ausgangspunkt eines intersubjektiven Ansatzes. Dieser will der üblichen rechtsstaatlichen Begründung der Menschenrechte eine demokratisch begründbare Sichtweise zur Seite stellen. Auf staatsrechtlicher Ebene werden damit Rechtsstaat und Demokratie gleichermassen zu Quellen der Menschenrechte.