Urteilsanmerkung: BGer Urteil 8C_79/2016 vom 30. Juni 2017, A. gegen Ferrovie Federali Svizzere FFS, öffentliches Dienstrecht (fristlose Entlassung eines SBB-Mitarbeiters wegen Pornokonsums während der Arbeitszeit)
Über die Hälfte der Schweizer Arbeitnehmer nutzte im Jahr 2016 das Internet am Arbeitsplatz.1 Nicht immer verhalten sich Arbeitnehmer dabei im Interesse der Arbeitgeberin. Soll eine missbräuchliche Verwendung sanktioniert werden, liegt es nahe, die Internetnutzung der Arbeitnehmer zu überwachen. Dabei existieren für Arbeitgeber verschiedene Hürden im Spannungsfeld zwischen Kontroll- und Aufsichtsrechten einerseits und Arbeitnehmerschutz anderseits. Der Entscheid BGer 8C_79/2016 vom 30. Juni 2017 setzt eine Reihe von Urteilen zur missbräuchlichen Internetnutzung am Arbeitsplatz fort.2 Diese definieren zum einen die Grenzen der Internetüberwachung, zum anderen akzentuieren sie das für eine Kündigung notwendige Fehlverhalten des Arbeitnehmers.