Unabhängigkeit der Revisionsstelle bei der eingeschränkten und der ordentlichen Revision : Gleichlauf und Differenz
Journal
Aktuelle Juristische Praxis (AJP)
ISSN
1660-3362
Type
journal article
Date Issued
2012-09
Author(s)
Abstract (De)
Die Differenzierung bei der Revisionspflicht, welche der Gesetzgeber mit der ordentlichen und der eingeschränkten Revision umgesetzt hat, wirkt sich auch in unterschiedlichen Anforderungen an die Unabhängigkeit aus. Die Mitwirkung des eingeschränkt prüfenden Revisionsunternehmens bei der Buchführung des Prüfkunden unterliegt den aktienrechtlichen Regeln zur Delegation und zum Beizug Dritter zur Erfüllung unübertragbarer Aufgaben des Verwaltungsrats. Die Generalversammlung kann im Rahmen der statutarischen Ermächtigungsnorm zur Übertragung der Geschäftsführung gemäss Art. 627 Ziff. 12 OR die Mitwirkung der Revisionsstelle bei der Buchführung ausschliessen. Bei der eingeschränkten Revision können aufgrund des weniger strengen Selbstprüfungsverbots tendenziell mehr Honorare für andere Dienstleistungen in Rechnung gestellt werden als bei der ordentlichen Revision. Die Offenlegung von Zusatzdienstleistungen des Revisionsunternehmens für den Prüfkunden im Bericht an die Generalversammlung richtet sich bei der ordentlichen und eingeschränkten Revision nach der Beeinträchtigung der Unabhängigkeit. Unter Art. 11 Abs. 1 lit. a Revisionsaufsichtsgesetz bleibt Raum für Ausnahmen von der zehnprozentigen Umsatzschwelle aufgrund einer systematischen Auslegung unter Einbezug von Art. 728 OR.
Language
German
HSG Classification
not classified
Refereed
Yes
Publisher
Dike Verl.
Publisher place
St. Gallen
Number
9
Start page
1221
End page
1237
Pages
17
Subject(s)
Division(s)
Eprints ID
220918
File(s)![Thumbnail Image]()
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open.access
Name
AJP_Unabhängigkeit_Revisionsstelle_Bertschinger.pdf
Size
503.11 KB
Format
Adobe PDF
Checksum (MD5)
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