Strategische Entscheidungen : Zusammenwirken des Aufsichtsrats und des Vorstands
Journal
Audit Committee Quarterly
Type
journal article
Date Issued
2015-10-29
Author(s)
Sutter, Reto
Abstract (De)
Ein afrikanisches Sprichwort besagt, dass das Morgen demjenigen gehört, der sich heute darauf vorbereitet. Die gegenwärtigen Diskussionen in Deutschland geben den Anschein, als hätte das "two-tier"-System mittelfristig ausgedient. Insbesondere die zunehmenden regulatorischen Einflüsse aus dem angelsächsischen Raum und Brüssel favorisieren das "one-tier"-System. Die Grenzen verschwimmen derzeit tatsächlich etwas; so fokussiert der Begriff "Aufsichtsrat" inhaltlich zusehends auf den Teil "Rat" und weniger auf den Teil "Aufsicht".
Wenn der Aufsichtsrat nun vermehrt aktiv Einfluss auf die strategischen Entscheide der Unternehmung nimmt, so hat dies möglicherweise nicht nur höhere Haftungsrisiken für die Mitglieder des Aufsichtsrats zur Folge, sondern unterläuft auch das Prinzip des Initiativrechts durch den Vorstand. Obwohl die Geschäftsführungskompetenz als solche nicht dem Aufsichtsrat obliegt, hat dieser dennoch die Möglichkeit des Zustimmungsvorbehalts, ja sogar eines Vetos im Innenverhältnis. Insbesondere letzteres kann sich direkt auf die strategischen Zielsetzungen auswirken und beeinflusst damit unmittelbar den Strategieprozess. Damit können die Zuständigkeiten zwischen Vorstand und Aufsichtsrat aus materieller Sicht teilweise nicht mehr trennscharf gezogen werden.
Inwieweit gestaltet sich demnach das Zusammenwirken zwischen Vorstand und Aufsichtsrat? Welche Voraussetzungen müssen hierfür gegeben sein und welche Erfolgsfaktoren sind entscheidend? Der vorliegende Artikel illustriert die Diskrepanz der beiden Rollen "Vorstand" und "Aufsichtsrat" mit Blick auf die strategischen Unternehmensentscheide anhand des Schweizer Rechts.
[http://www.audit-committee-institute.de/docs/aci_quarterly_2015_3.pdf#page=14]
Wenn der Aufsichtsrat nun vermehrt aktiv Einfluss auf die strategischen Entscheide der Unternehmung nimmt, so hat dies möglicherweise nicht nur höhere Haftungsrisiken für die Mitglieder des Aufsichtsrats zur Folge, sondern unterläuft auch das Prinzip des Initiativrechts durch den Vorstand. Obwohl die Geschäftsführungskompetenz als solche nicht dem Aufsichtsrat obliegt, hat dieser dennoch die Möglichkeit des Zustimmungsvorbehalts, ja sogar eines Vetos im Innenverhältnis. Insbesondere letzteres kann sich direkt auf die strategischen Zielsetzungen auswirken und beeinflusst damit unmittelbar den Strategieprozess. Damit können die Zuständigkeiten zwischen Vorstand und Aufsichtsrat aus materieller Sicht teilweise nicht mehr trennscharf gezogen werden.
Inwieweit gestaltet sich demnach das Zusammenwirken zwischen Vorstand und Aufsichtsrat? Welche Voraussetzungen müssen hierfür gegeben sein und welche Erfolgsfaktoren sind entscheidend? Der vorliegende Artikel illustriert die Diskrepanz der beiden Rollen "Vorstand" und "Aufsichtsrat" mit Blick auf die strategischen Unternehmensentscheide anhand des Schweizer Rechts.
[http://www.audit-committee-institute.de/docs/aci_quarterly_2015_3.pdf#page=14]
Language
German
HSG Classification
contribution to scientific community
Refereed
Yes
Publisher
KPMG
Publisher place
Frankfurt am Main
Number
III
Start page
14
End page
16
Pages
3
Subject(s)
Division(s)
Eprints ID
245027