Die Notwendigkeit, gesetzgeberisch rasch zu handeln, und die Forderung, die direktdemokratischen Rechte möglichst weitgehend zu wahren, führen im Bereich des Dringlichkeitsrechts zu einem Spannungsverhältnis. Das 1949 aufgrund einer Volksinitiative eingeführte nachträgliche Referendum im Bund dient dessen Auflösung. Die Autoren skizzieren Grundlagen und Praxis dieser weniger bekannten Referendumsart und befassen sich mit den besonderen Problemen, welche die Volksabstimmung vom 13. Juni 2021 über das Covid- 19-Gesetz stellt.