Soft Law für institutionelle Investoren: Vorstellung und Würdigung der «Richtlinien für Institutionelle Investoren zur Ausübung ihrer Mitwirkungsrechte bei Aktiengesellschaften»
Journal
Zeitschrift für Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht (GesKR)
ISSN
1661-7673
Type
journal article
Date Issued
2013-05-01
Author(s)
Abstract (De)
Im Januar 2013 haben der Schweizerische Pensionskassenverband ASIP, der Ausgleichsfonds AHV/IV/EO, economiesuisse, Ethos, die Schweizerische Bankiervereinigung sowie SwissHoldings gemeinsam die «Richtlinien
für Institutionelle Investoren zur Ausübung ihrer Mitwirkungsrechte bei Aktiengesellschaften» (im Folgenden Richtlinien oder abgekürzt RLII genannt) herausgegeben. Die Richtlinien beschreiben gemäss eigenem Bekunden der Herausgeber «Best-Practices bei der Ausübung von Mitwirkungsrechten» durch institutionelle Investoren bei schweizerischen Publikumsgesellschaften. Sie folgen einem internationalen Trend, die Aktionäre – und unter diesen namentlich die institutionellen Investoren – mittels freiwilligen Best Practice-Verhaltensregeln als wesentliches Element im Corporate-Governance-Gefüge börsenkotierter Gesellschaften etwas mehr als bisher in die Pflicht zu nehmen. Internationaler Vorreiter dieses Gedankens war – wie bei den Best Practice Codes für börsenkotierte Aktiengesellschaften – Grossbritannien. Die Ursprünge gehen bis auf das Jahr 2002 zurück, als das Institutional Shareholders Committee (ISC) erstmals Prinzipien zu den Verantwortlichkeiten von institutionellen Investoren publizierte, welche es 2009 in einen Code überführte. Im Jahr 2010 übernahm schliesslich die Trägerorganisation des «UK Corporate Governance Code», der Financial Reporting Council, auch die Verantwortung für diesen Code, den er unter dem Titel «The UK Stewardship Code» veröffentlichte und welcher insgesamt sieben Grundsätze für das Verhalten institutioneller Investoren enthält.
für Institutionelle Investoren zur Ausübung ihrer Mitwirkungsrechte bei Aktiengesellschaften» (im Folgenden Richtlinien oder abgekürzt RLII genannt) herausgegeben. Die Richtlinien beschreiben gemäss eigenem Bekunden der Herausgeber «Best-Practices bei der Ausübung von Mitwirkungsrechten» durch institutionelle Investoren bei schweizerischen Publikumsgesellschaften. Sie folgen einem internationalen Trend, die Aktionäre – und unter diesen namentlich die institutionellen Investoren – mittels freiwilligen Best Practice-Verhaltensregeln als wesentliches Element im Corporate-Governance-Gefüge börsenkotierter Gesellschaften etwas mehr als bisher in die Pflicht zu nehmen. Internationaler Vorreiter dieses Gedankens war – wie bei den Best Practice Codes für börsenkotierte Aktiengesellschaften – Grossbritannien. Die Ursprünge gehen bis auf das Jahr 2002 zurück, als das Institutional Shareholders Committee (ISC) erstmals Prinzipien zu den Verantwortlichkeiten von institutionellen Investoren publizierte, welche es 2009 in einen Code überführte. Im Jahr 2010 übernahm schliesslich die Trägerorganisation des «UK Corporate Governance Code», der Financial Reporting Council, auch die Verantwortung für diesen Code, den er unter dem Titel «The UK Stewardship Code» veröffentlichte und welcher insgesamt sieben Grundsätze für das Verhalten institutioneller Investoren enthält.
Language
German
Keywords
Corporate Governance
Shareholder Governance
Best Practice Code
Soft Law
Aktionär
Investor
HSG Classification
not classified
HSG Profile Area
SoM - Responsible Corporate Competitiveness (RoCC)
Refereed
No
Publisher
Dike
Publisher place
Zürich
Volume
2013
Number
1
Start page
84
End page
94
Pages
11
Subject(s)
Division(s)
Eprints ID
223243
File(s)![Thumbnail Image]()
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Name
Binder_Gutzwiller_Soft Law für institutionelle Investoren-GesKR 1_2013_84.pdf
Size
557.84 KB
Format
Adobe PDF
Checksum (MD5)
19ee51a7c4a21bce56f5da8d0617d0e9