Die Haftung im Verein
Journal
Aero-Revue
ISSN
1420-0406
Type
newspaper article
Date Issued
2004-04-15
Author(s)
Abstract (De)
Der Verein ist für seine Schulden grundsätzlich alleine haftbar. Die Mitglieder haften gegenüber Vereinsgläubigern grundsätzlich nicht persönlich und auch gegenüber dem Verein grundsätzlich nur begrenzt, nämlich bis zur Höhe ihrer Mitgliederbeiträge (Art. 71 und Art. 75a ZGB).
Grundsätzlich haften die Vorstandsmitglieder gegenüber dem Verein aufgrund des
organschaftlichen Rechtsverhältnisses für sorgfältige Geschäftsführung. Die Sorgfaltspflichten werden in erster Linie durch Gesetz und Statuten bestimmt, allenfalls auch durch Vertrag. Ihre Verletzung stellt ähnlich wie im Auftragsrecht (Art. 398 OR) den Tatbestand der objektiven Nichterfüllung dar.
Grundsätzlich haften die Vorstandsmitglieder gegenüber dem Verein aufgrund des
organschaftlichen Rechtsverhältnisses für sorgfältige Geschäftsführung. Die Sorgfaltspflichten werden in erster Linie durch Gesetz und Statuten bestimmt, allenfalls auch durch Vertrag. Ihre Verletzung stellt ähnlich wie im Auftragsrecht (Art. 398 OR) den Tatbestand der objektiven Nichterfüllung dar.
Language
German
HSG Classification
contribution to practical use / society
Refereed
No
Publisher
Vogt-Schild/Habegger Medien AG
Publisher place
Solothurn
Number
3
Start page
40
Subject(s)
Eprints ID
224161
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open.access
Name
Haftung im Verein.pdf
Size
141.01 KB
Format
Adobe PDF
Checksum (MD5)
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