Bilanzielle Behandlung von Rangrücktrittsvereinbarungen - Zugleich Besprechung des BMF-Schreibens vom 8.9.2006 - IV B 2-S 2133-10/06
Journal
Betriebs-Berater
ISSN
0340-7918
ISSN-Digital
0947-0581
Type
journal article
Date Issued
2006-12-11
Author(s)
Abstract (De)
Rangrücktrittsvereinbarungen sind ein bewährtes Sanierungsinstrument, um bei Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden, die insolvenzrechtlichen Konsequenzen einer Überschuldung zu vermeiden. Mit der Nichtberücksichtigung der Verbindlichkeiten in der Überschuldungsbilanz ist allerdings noch nichts über die Behandlung der Rangrücktrittsvereinbarung in Handels- und Steuerbilanz gesagt. Die bisherige Bilanzierungspraxis ist massgeblich durch die Vorgaben des BMF-Schreibens vom 18.8.2004 geprägt worden, welche durch das BFH-Urteil vom 10.11.2005 noch einmal klarstellend präzisiert und in einem neuen BMF-Schreiben vom 8.9.2006 aufgegriffen wurden. Ein im März diesen Jahres vom FG Mecklenburg-Vorpommern ergangenes Urteil, gegen das Revision eingelegt wurde, wird dem BFH erneut die Möglichkeit geben, Detailfragen in Zusammenhang mit der Bilanzierung von Rangrücktrittsvereinbarungen zu klären. Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über den aktuellen Meinungsstand und diskutiert am Beispiel der Rangrücktrittsvereinbarungen das für die Passivierung von Verbindlichkeiten massgebliche Kriterium der wirtschaftlichen Belastung. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass die in dem jüngsten BMF-Schreiben vorgenommene Differenzierung zwischen einfachem und qualifiziertem Rangrücktritt praktisch nicht erforderlich ist, da in beiden Fällen grundsätzlich ein Passivierungsgebot gilt.
Language
German
Keywords
BFH
BGH
Gläubiger
Rangrücktritt
Überschuldung
HSG Classification
contribution to practical use / society
Refereed
No
Publisher
dfv-Mediengruppe
Publisher place
Frankfurt a. M.
Volume
61
Number
50
Start page
2744
Subject(s)
Eprints ID
34888