Im besprochenen Entscheid wurde dem Kernkraftwerk Mühleberg erstmals eine unbefristete Bewiligung erteilt. Dennoch ist die verfassungs- und verwaltungsrechtliche Dimension des Entscheids grösser als seine Bedeutung fürs Energierecht. Das Bundesgericht beschneidet nämlich im Ergebnis entgegen dem Wortlaut des Gesetzes die Kognition seiner Vorinstanz, des Bundesverwaltungsgerichts. Dafür nimmt es selbst eine Ermessensüberprüfung vor, die im Gesetz nicht vorgesehen ist.