Stellenwechsel und Entlassung bringen vielfältige Auswirkungen mit sich, die oft sehr einschneidend sein können. Davon ist auch das Sozialversicherungsrecht betro?en (AHV, IV, berufliche Vorsorge, Unfallversicherung, Arbeitslosenversicherung). Für das Sozialversicherungsrecht ist aber nicht von Bedeutung, ob jemand im ö?entlichen Dienst steht oder bei einer privaten Arbeitgeberin angestellt ist. Die Auswirkungen und Entwicklungen im Sozialversicherungsrecht sind allemal dieselben.