Das vorliegende Kapitel befasst sich mit Urteilsfähigkeit als rechtliche und ethische Grundvoraussetzung für selbstbestimmte Entscheidungen. Dabei geht es primär um medizinische Behandlungsentscheide wie Zustimmung, Ablehnung oder Abbruch einer Behandlung. Bei Patienten mit Demenzen steht die Urteilsfähigkeit häufig in Zweifel. Ein besonderes Problem sind Schwankungen der Erinnerungs- und Denkfähigkeit.