Im Jahr 2004 fällte das International Accounting Standards Board (IASB) eine folgenschwere Entscheidung: Nach dem damals neuen IFRS3 mussten erworbene Firmenwerte zukünftig nicht mehr planmässig abgeschrieben werden. Stattdessen sollte ein jährlicher Impairment-Test klären, ob die ausgewiesenen Positionen noch werthaltig sind. Goodwill-Abwertungen drücken sich seither nur noch in ausserplanmässigen Abschreibungen aus.