Der vorliegende Beitrag ermittelt die Mindestrenditen vor Steuern, zu dem thesaurierte Gewinne bei einer gegebenen Kapitalstruktur angelegt werden müssen, um den Eigentümer nicht schlechter zu stellen als im Fall der Ausschüttung. In der Unternehmensbewertung stellt die kapitalwertneutrale Wiederanlage einbehaltener Mittel eine zentrale Annahme dar, weshalb der dafür notwenige Satz zu spezifizieren ist. Es zeigt sich, dass, entgegen der in der Literatur häufig vertretenen Meinung, im klassischen Steuersystem Einbehaltungen nicht grundsätzlich Ausschüttungen vorzuziehen sind. Der Vorteil von Thesaurierungen beschränkt sich auf Fälle, in denen die einbehaltenen Beträge zu mehr als den abgeleiteten Mindestrenditen investiert werden können. Darüber hinausgehende Mittel, sog. Free Cashflows, sollten im Interesse der Eigentümer dagegen ausgeschüttet werden. Die vollständige Auskehrung des Free Cashflow maximiert daher den Unternehmenswert und ist somit die bestmögliche Annahme für die objektivierte Unternehmensbewertung.