Der nachstehende Beitrag befasst sich mit der Frage, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen Fremdwährungsschäden bei gegebenem Haftungstatbestand eine Fremdwährungsschuld begründen. Die dazu ergangene bundesgerichtliche Rechtsprechung hält der Autor für verfehlt. Er begründet dies anhand von BGE 137 III 158 und 4C.191/2004.