Der steuerfreie Kapitalgewinn nach Art. 16 Abs. 3 DBG hat eine bewegte Geschichte. Die Debatten um den Anwendungsbereich des steuerfreien Kapitalgewinns waren und sind weiterhin intensiv und emotional aufgeladen. Der vorliegende Beitrag dient dazu, zu zeigen, ob und in welchen Fällen es den steuerfreien Kapitalgewinn noch gibt. Ein besonderer Fokus liegt auf konzeptionellen Unterschieden bei der Definition des Kapitalgewinns in einzelnen Abgrenzungsfragen.