Am 1. Juli 2009 werden zwei neue Haager Übereinkommen (Haager Kindesschutzübereinkommen 1996, Haager Erwachsenenschutzübereinkommen 2000) für die Schweiz in Kraft gesetzt. Auf den gleichen Zeitpunkt treten das Bundesgesetz von 2007 über internationale Kindesentführung und die Haager Übereinkommen zum Schutz von Kindern und Erwachsenen (mit welchem vor allem das Kindesrückführungsverfahren in der Schweiz kindesgerechter gestaltet werden soll) und die Revision des Art. 85 IPRG in Kraft. Damit wird das Internationale Kindes- und Erwachsenenschutzrecht der Schweiz auf neue Grundlagen gestellt.