In einem ersten Teil (I) arbeitet dieser Aufsatz die Unterschiede zwischen der Rom II-Verordnung und dem schweizerischen IPR-Gesetz heraus, um im zweiten Teil (II) den praktisch wichtigsten Auswirkungen und Problemfeldern bei einem Zusammenprallen von Rom II und IPR-Gesetz nachzugehen. Nur im Rahmen dieser praktischen Fragen wird auf Zuständigkeitsprobleme eingegangen. Abschliessend versuche ich eine Wertung vorzunehmen, ob die Schweiz de lege ferenda das eigene IPR entsprechend der Rom II-Verordnung nachrevidieren sollte (Teil III).