Ungerechtfertigte Entlassung einer teilinvaliden Pflegefachfrau - insgesamt 14 Monatslöhne Entschädigung (Bemerkungen zum Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich vom 04. Juli 2013 (VB.2012.00463)
Journal
Pflegerecht
ISSN
2235-2953
ISSN-Digital
2235-6851
Type
case review (law)
Date Issued
2014-05-15
Author(s)
Abstract (De)
Eine Einschränkung der Arbeitsfähigkeit auf fünf Stunden pro Tag stellt keinen sachlichen Grund für eine Entlassung dar. Einem Betrieb mit 2400 Pflegefachleuten muss es möglich sein, eine teilinvalide Pflegefachfrau in ihrem Beruf zu beschäftigen, die Entlassung erweist sich deshalb als nicht rechtmässig, und die Arbeitgeberin muss eine Entschädigung wegen missbräuchlicher Entlassung von vier Monatslöhnen sowie eine Abgangsentschädigung von zehn Monatslöhnen leisten.
Language
German
Keywords
Entlassung
Teilinvalidität
Abgangsentschädigung
Arbeitsrecht
HSG Classification
contribution to practical use / society
Refereed
No
Publisher
Stämpfli
Publisher place
Bern
Volume
3
Number
2
Start page
120
End page
123
Pages
4
Subject(s)
Eprints ID
231930